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EU verschärft Vorschriften gegen Menschenhandel

Die Europäische Union will die Bekämpfung des Menschenhandels intensivieren. Im Januar einigten sich das EU-Parlament und die Vertreter der Mitgliedstaaten darauf, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2011 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Der Schwerpunkt liegt sowohl darauf, den Menschenhandel zu verhüten, als auch darauf, seine Bekämpfung zu verbessern.

Wie aus Brüssel verlautete, werden jedes Jahr mehr als 7.000 Menschen in der EU Opfer von Menschenhandel. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Opfer nicht erfasst werden. Die jährlichen Kosten des Menschenhandels in der EU werden auf bis zu 2,7 Mrd. € geschätzt. Die Formen der Ausbeutung haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, wobei bei dieser Kriminalitätsform zunehmend eine Online-Dimension zu beobachten ist und sich ihre Methoden und illegalen Gewinne diversifizieren. Um diesen beträchtlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf den starken Zuwachs technologischer Entwicklungen, zu begegnen, waren – wie es in der Begründung des Vorhabens heißt – aktualisierte Vorschriften erforderlich.

Die jetzige Einigung von EU-Parlament und Rat sieht deshalb folgende Maßnahmen vor:

  • Als Tatbestände des Menschenhandels sollen auch die Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegaler Adoption aufgenommen werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, derartige Handlungen in ihrem nationalen Strafrecht unter Strafe zu stellen.

  • Mit höheren Strafen geahndet werden soll sexuelle Ausbeutung, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich des Internets und der sozialen Medien begangen oder vereinfacht wird.

  • In allen Mitgliedstaaten verbindlich werden sollen sog. formelle Verweismechanismen, die eine frühzeitige Erkennung von Opfern und die Vermittlung von Unterstützungs- und Hilfsangeboten verbessern sollen.

  • Die wissentliche Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, wird zu einer Straftat. Damit soll die Nachfrage nach solchen Dienstleistungen gesenkt werden.

  • Flankierend sollen verbindliche nationale Aktionspläne sowie verpflichtende jährliche Datenerhebungen zum Menschenhandel hinzukommen.

Die EU-Kommission begrüßte das Vorhaben, das sie selbst angestoßen hatte. Menschenhandel sei ein abscheuliches Verbrechen an den verwundbarsten Menschen in unserer Gesellschaft, heißt es dazu in ihrer Erklärung. Menschliche Tragödien würden ausgenutzt, um auf skrupellose Weise Profit zu machen.

[Quelle: EU-Kommission]

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