Mitte Januar hat der Deutsche Bundestag zwei wichtigen ausländerrechtlichen Reformvorhaben der Bundesregierung zugestimmt:
Am 16. Januar beschloss er neue Regelungen zur schnelleren Rückführung von nicht bleibeberechtigten Ausländern; am 17. Januar gab er „grünes Licht“ für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Das sog. Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht von nicht bleibeberechtigten Personen vorsehen. Dabei geht es auch um eine schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Künftig gilt danach:
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Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, um eine Abschiebung vorzubereiten.
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Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was ihre Abschiebung vereinfacht.
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Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert, indem sie künftig unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung wird, sofern hinreichende Tatsachen vorliegen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen.
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Künftig besteht für die Behördenvertreter die Möglichkeit zum Betreten weiterer Räume in Gemeinschaftsunterkünften, um sicherzustellen, dass eine abzuschiebende Person auch tatsächlich angetroffen wird.
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Abschiebungen werden bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso ist die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen worden.
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Einreise- und Aufenthaltsverbote sind künftig ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar.
Am Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag zuletzt noch Änderungen vorgenommen. So dürfen u.a. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden (Ausnahmen hiervon gibt es aber bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern). Den Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam wird künftig eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt – eine Forderung vor allem aus der Anwaltschaft. Eine Verschärfung setzte der Bundestag dagegen bei den Leistungen durch: Asylbewerber erhalten künftig 3 Jahre statt bisher 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen.
Sozusagen das Gegenstück zum „Rückführungspaket“ bildet das vom Bundestag am 18. Januar beschlossene reformierte Staatsangehörigkeitsrecht. Danach können Zugewanderte künftig in Deutschland schneller eingebürgert werden und dürfen dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Kernpunkte der Reform sind:
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Die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung wird von bisher acht auf fünf Jahre bzw. bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt.
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Künftig wird von den neu Einzubürgernden nicht mehr verlangt, ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben.
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In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
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Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse; ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich.
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Das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. So ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau jetzt ausgeschlossen. Auch wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.