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Kammern empfehlen deutlich höhere Azubi-Vergütungen

Ende vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende für das Jahr 2024 angehoben. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte diese Anhebung allerdings bereits seinerzeit mit dem Hinweis versehen, dass für die Azubis im Bereich der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten üblicherweise höhere Vergütungen bezahlt werden (vgl. dazu ZAP 2023, 1155).

Im Januar 2024 hat die BRAK nun diese (höheren) Vergütungsempfehlungen der örtlichen Rechtsanwaltskammern zusammengestellt und veröffentlicht (unter: https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/reno/verguetungsempfehlung_refa-renofa_2024.pdf). Danach beträgt die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene durchschnittliche Ausbildungsvergütung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte im Bundesgebiet für 2024:

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 € (Vorjahr 833,48 € – Steigerung ca. 13 %),

  • im 2. Ausbildungsjahr 1.043,88 € (Vorjahr 932,91 € – Steigerung 12 %) und

  • im 3. Ausbildungsjahr 1.144,38 € (Vorjahr 1.031,04 €– Steigerung 11 %).

Die durchgehend recht deutlichen Vergütungsanhebungen gegenüber dem Vorjahr rechtfertigt die BRAK damit, dass diese – auch – mit dem Ziel erfolgt sind, den Ausbildungsberuf attraktiver zu gestalten. Die Vergütungserhöhung stelle hierbei aber nur einen Aspekt von vielen dar, der notwendig sei, dieses Ziel zu erreichen. Zugleich räumt die Kammer ein, dass ein Teil der Kanzleien aufgrund von „regionalen und wirtschaftlichen Faktoren“ vermutlich nicht in der Lage sein wird, die Vergütungserhöhungen in dem empfohlenen Maß umsetzen.

[Quelle: BRAK]

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