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Digitale-Dienste-Gesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat im Januar das Digitale-Dienste-Gesetz vorgelegt (vgl. BT-Drucks 20/10031). Es soll den sog. Digital Services Act der EU, der ab Mitte Februar in der gesamten Europäischen Union gilt, auf nationaler Ebene umsetzen.

Der Digital Services Act der EU hat das Ziel, ein „vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ zu schaffen, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, z.B. die Verbraucherrechte, wirksam geschützt werden. Dazu zählt etwa das Entfernen von illegalen Inhalten auf Internet-Plattformen, die Bekämpfung von Hassrede und auch von gefälschten Produkten. In jedem Mitgliedstaat soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten.

Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt vor allem die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland soll die Bundesnetzagentur werden. Diese wird eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.

Das Gesetz enthält des Weiteren Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen die EU-Vorgaben. Dabei werde der vom Digital Services Act „vorgegebene Spielraum für Sanktionen bei Verstößen (…) ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung. Danach können Plattformbetreiber künftig mit bis zu 6 % ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.

[Quelle: Bundesregierung]

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