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Verbände wollen Einspruchswelle bei der Grundsteuer verhindern

Eine Allianz aus verschiedenen Verbänden (dem Bund der Steuerzahler, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem Deutschen Steuerberaterverband sowie Haus & Grund Deutschland) will verhindern, dass es zu einer Einspruchswelle gegen die amtlichen Bescheide im Zuge der Grundsteuer-Reform kommt. Sie fordern daher, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen werden.

Die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen ist Ende Januar abgelaufen; lediglich Bayern hat sie noch einmal verlängert. Die Verbände weisen darauf hin, dass bereits jetzt etliche Einsprüche und Klagen anhängig sind, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Auch gebe es bereits einige Musterklagen, etwa gegen das baden-württembergische Bewertungsmodell und auch gegen das sog. Bundesmodell, welches in elf Bundesländern gilt. Sollte die gerichtliche Klärung am Ende tatsächlich die Verfassungswidrigkeit der neuen Bewertungsregeln bestätigen, könnte diese im Falle einer Vorläufigkeit der Bescheide dann für alle Betroffenen gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die sich per Einspruch gewehrt haben. Deshalb appellierte die Allianz im Januar an die Bundesländer, eine solche vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Die Verbände verweisen darauf, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und auch der steuerlichen Entlastungspakete der Bundesregierung „schon jetzt am Limit“ sind. Eine Vorläufigkeitserklärung könnte nicht nur die Finanzämter und die Berater entlasten, sondern auch den Eigentümern Rechtssicherheit verschaffen.

[Quelle: BdSt]

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