16.02.2023
Das BVerfG hat die im Bremischen Hochschulzulassungsgesetz (BremHZG) vorgegebene Berechnung der Studienkapazitäten für verfassungsgemäß erklärt und damit zugleich dem OVG Bremen widersprochen, das eine Universität verpflichtet hatte, mehr Studierende aufzunehmen als nach dem Hochschulzulassungsgesetz vorgesehen. Dies verletzt laut BVerfG aber die Wissenschaftsfreiheit der Universität; es beeinträchtige sie nämlich in ihrer Gestaltungsfreiheit bei der Lehre und […]