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Neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen

Das Bundeskabinett hat Ende August einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Dieser soll bereits ab Oktober gelten, weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Infektionszahlen im Herbst wieder ansteigen werden. Die Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept mit bundesweit geltenden grundsätzlichen Regelungen und weitergehenden landesspezifischen Regelungen vor und soll zunächst bis zum 7.4.2023 befristet sein.

Bundesweit vorgegeben wird u.a. das Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Fernreise- und im Flugverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. So dürfen sie etwa auch für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es aber eine Ausnahme geben: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind. Ebenso sollen die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben können.

Auf einer dritten Stufe sollen weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage ermöglicht werden. So soll etwa die Anordnung weitergehender Maßnahmen möglich sein, falls ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt. Dann soll z.B. auch eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich angeordnet werden können, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Des Weiteren soll eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden können.

Mit diesem abgestuften Instrumentarium soll nach Auffassung der Bundesregierung die absehbare nächste Corona-Welle bewältigt werden können. Bundesjustizminister Buschmann sprach von einem „guten, moderaten und maßvollen Konzept“.

[Quelle: BMJ]

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