Beitrag

Verzeichnis herrenloser Konten und Depots gefordert

Verzeichnis herrenloser Konten und Depots gefordert

Die Bundesländer wollen es Erbinnen und Erben künftig erleichtern, Auskünfte über ihnen unbekannte Konten und Depots von Verstorbenen zu erhalten. Dazu hat der Bundesrat kürzlich auf Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen den „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener“ (BT-Drucks 20/1534) vorgelegt. Die Länderkammer schlägt darin vor, ein vom Bundesamt für Justiz zu betreibendes, öffentlich einsehbares Verzeichnis zu erstellen, an das die Daten der Verstorbenen sowie die Namen der jeweiligen Kreditinstitute übermittelt werden, sofern keine Erbin bzw. kein Erbe innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf das Konto oder Depot erhoben hat. Zur Begründung führt der Bundesrat Schätzungen an, nach denen zwischen 2 und 9 Mrd. € auf solchen herrenlosen Konten liegen, ohne dass Erbinnen und Erben hiervon wüssten.

Auch die Bundesregierung verfolgt ein Vorhaben, das derartige herrenlose Konten und Depots betrifft; dieses geht allerdings noch über den Bundesratsvorschlag hinaus. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben der Länder erläutert sie, dass sie einen „weitergehenden Ansatz“ verfolge: Sie beabsichtige, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können, heißt es darin. Auch sollten mit einer solchen Regelung alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur solche von Verstorbenen, erfasst werden, fordert die Regierung.

[Quelle: Bundestag]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…