25.03.2025
Bereits vor drei Jahren hatte das Saarland Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Möglichkeit eröffnet, bei Amtshandlungen eine Robe zu tragen. Nun zieht Nordrhein-Westfalen nach: Seit dem 1. März dürfen die Justizbeschäftigten auch hier Robe tragen. Das Landesministerium der Justiz hat dazu seine Allgemeine Verfügung „Anordnung über die Amtstracht (Richterrobe) bei den Gerichten“ entsprechend geändert. Begründet wurde […]