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Roben für Rechtspfleger nun auch in NRW

Bereits vor drei Jahren hatte das Saarland Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Möglichkeit eröffnet, bei Amtshandlungen eine Robe zu tragen. Nun zieht Nordrhein-Westfalen nach: Seit dem 1. März dürfen die Justizbeschäftigten auch hier Robe tragen. Das Landesministerium der Justiz hat dazu seine Allgemeine Verfügung „Anordnung über die Amtstracht (Richterrobe) bei den Gerichten“ entsprechend geändert.

Begründet wurde dieser Schritt damit, dass auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben der Rechtspflege wahrnähmen. Diese Aufgabe erfüllten sie ebenso wie Richterinnen und Richter in sachlicher Unabhängigkeit, hieß es seitens des Landesjustizministeriums. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unterstützten die Menschen im Alltag beispielsweise bei der Abwicklung einer Erbschaft, der Vollstreckung gerichtlich titulierter Forderungen oder der Durchführung von Zwangsversteigerungen. Sie vollzögen den Erwerb von Grundstücken durch einen Eintrag im Grundbuch, sorgten für Klarheit sowie rechtssichere Abläufe in der Wirtschaft durch Eintragungen im Handelsregister und stellten sicher, dass Verurteilte ihre Strafe ableisten. In den letzten Jahren sei die Verantwortung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stetig gewachsen.

Aus diesen Gründen wird es ihnen nun ermöglicht, bei allen Amtshandlungen, bei denen es „mit Rücksicht auf das Ansehen der Rechtspflege angemessen“ ist, eine Robe zu tragen; dadurch soll die Bedeutung des den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern verliehenen öffentlichen Amtes und ihre Position als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar erkennbar und hervorgehoben werden. Landesjustizminister Dr. Benjamin Limbach erläuterte hierzu: „Das Tragen einer Robe ist ein Symbol für die Objektivität und Unparteilichkeit der Amtsführung. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Repräsentanten des Rechtsstaats und stehen durch ihre vielfältigen Aufgaben tagtäglich in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind das Rückgrat der Justiz und diese Bedeutung kann jetzt mit dem Tragen einer Robe auch nach außen sichtbar gemacht werden.“

[Quelle: Justiz NRW]

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