Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft verzeichnete 2024 deutlich mehr Eingänge als im Jahr zuvor. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Stelle hervor, der Ende Januar vorgelegt wurde. Danach sind den Schlichtern im vergangenen Jahr 1.003 neue Anträge vorgelegt worden, was einer Steigerung von ca. 11 % entspricht. Abschließend bearbeiten konnten sie im Verlauf des Jahres 995 Fälle.
Die Teilnahmebereitschaft der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – i.d.R. die Antragsgegner – an dem Schlichtungsverfahren stieg ebenfalls an und zwar um rund 2 % auf aktuell 91,5 %. Die Einigungsquote blieb mit 64 % auf dem Niveau der Vorjahre. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zur Versendung des Schlichtungsvorschlages betrug im Berichtsjahr ca. 60 Tage und lag damit erneut deutlich unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.
Was die Rechtsgebiete betrifft, aus denen die einzelnen Streitigkeiten herrührten, führte die Liste wie schon in den Vorjahren das (allgemeine) Zivilrecht an, gefolgt vom Familien- und Erbrecht, dem Miet- und WEG-Recht sowie dem Arbeitsrecht. Fast immer ging es in den Schlichtungsverfahren entweder um die anwaltliche Gebührenrechnung oder um eine Schadensersatzforderung der Mandanten wegen behaupteter Schlechtleistung des Rechtsberaters. Bei den Gebührenstreitigkeiten drehte sich der Streit zumeist um die Richtigkeit der Rechnung, eine mangelnde Aufklärung über die entstandenen Kosten oder die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung. Lautete der Vorwurf auf Schlechtleistung des Anwalts, ging es vorrangig um fehlende Aufklärung über die Erfolgsaussichten, Kündigung des Mandats oder ein Fristversäumnis; daneben wurden oft auch mangelhafte Mandatsbearbeitung, Untätigkeit des Anwalts, Falschberatung, Abweichungen vom vereinbarten Tätigkeitsumfang sowie fehlerhafte Prozessführung bemängelt.
Wie die Schlichtungsstelle resümiert, stellen unzureichende Kommunikation und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung nach wie vor die Hauptgründe dar, dass sich Antragstellerinnen und Antragsteller an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Ihre Empfehlung lautet daher, von Beginn an und dann kontinuierlich im Laufe des Mandats die voraussichtlich entstehenden Kosten, die Erfolgsaussichten sowie die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen eingehend mit den Mandanten zu erörtern.
[Quelle: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft]