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Cybersicherheit in Deutschland

Die Digitalisierung ergreift immer mehr Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft. Ohne vernetzte Computer geht praktisch nichts mehr, sei es in den Firmen, Behörden, im Verkehr und mittlerweile auch in Anwaltschaft und Justiz. Umso wichtiger ist die sog. Cybersicherheit, denn bei Schwachstellen in den Systemen sind nicht nur Daten gefährdet, sondern evtl. auch Gesundheit und Leben – man denke etwa an die Strukturen der Daseinsvorsorge und demnächst auch den autonomen Straßenverkehr.

Mit der Organisation der Cybersicherheit in Deutschland hat sich kürzlich der Digitalausschuss des Deutschen Bundestags befasst. Er hatte Ende Januar Sachverständige eingeladen, um Ideen zur Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland zu erörtern. Das Bild, das sich dabei zur derzeitigen Lage abzeichnete, war allerdings wenig schmeichelhaft für die zuständige Verwaltung. Lediglich ein Experte, ein ehemaliger Bevollmächtigter für Innovation und Strategie eines Bundeslandes, sah die Aufstellung der deutschen Cybersicherheitsbehörden als „Erfolgsmodell“. Die Mehrheit seiner Kollegen beurteilte die Situation weit kritischer. Ihre Einschätzungen reichten von „Kompetenzwirrwarr“ bis „Wimmelbild der Verantwortungsdiffusion“. Praktisch alle hielten Reformen für dringend geboten. Kritisiert wurden nicht nur die Zuständigkeitsstrukturen, sondern auch die Haltung in den Verwaltungen, die Verantwortung bei Sicherheitsvorfällen nicht selten auf die Benutzer der IT-Systeme abzuschieben – Stichwort „Schwachstelle Mensch“. Auch fehle es an einer Evaluation der einschlägigen Gesetze.

Die Experten empfahlen mehrheitlich eine Neuaufstellung der Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland. Verbessert werden müsse insb. das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Einige der IT-Experten sprachen sich auch für bessere Befugnisse des BKA und eine Stärkung der Strafverfolgung aus. Die Strafverfolger müssten befähigt und befugt werden, die Täternetzwerke besser zu überwachen und deren Infrastrukturen durch Beschlagnahmen zu stören. Empfohlen wurde nicht zuletzt eine konstruktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft mittels mehr Transparenz und „proaktiver Kommunikation“ sowie auch ein verstärkter „Evaluations- und Reformwillen“.

[Quelle: Bundestag]

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