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Forderungen nach einer umfassenden AGG-Reform

Ein aus rund 100 Organisationen bestehendes Bündnis fordert eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Wie der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), einer der Initiatoren, kürzlich berichtete, hat das Bündnis mit dem Namen „AGG-Reform – Jetzt!“ eine Stellungnahme mit zentralen Forderungen vorgestellt, die an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung gerichtet sind.

Bereits im Koalitionsvertrag habe die „Ampel-Koalition“ eine Reform des AGG angekündigt; bislang liege aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor, kritisiert das Bündnis. Eine Reform sei längst überfällig. In 16 Jahren Praxiserfahrung seien die Schwächen des AGG weitgehend bekannt: Das Gesetz schütze z.B. nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf den sozialen Status, familiäre Fürsorgepflichten, Körpergewicht und Sprache sei deshalb dringend notwendig.

Das AGG sei außerdem noch nicht auf alle Lebensbereiche anwendbar, bemängelt „AGG-Reform – Jetzt!“ weiter. Es müsse auf staatliches Handeln ausgeweitet werden, um v.a. bei institutioneller Diskriminierung wie z.B. „racial profiling“ angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten. Auch sei das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. Seit Jahren forderten Experten die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um eine solche Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Unter anderem auch der djb plädierte dafür, die Formulierung des § 22 AGG zur Beweislastumkehr zu überarbeiten, damit Betroffene in Rechtsstreitigkeiten wissen, was sie tun müssten.

Das AGG muss endlich seine Samtpfötchen verlieren, das Antidiskriminierungsgesetz braucht Biss!“, fasste Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb, die Initiative des Reformbündnisses zusammen.

[Quelle: djb]

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