02.03.2022
Ende Januar wurde bekannt, dass Kreditinstitute vermehrt die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten kündigen. Hintergrund ist offenbar eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Geldwäschevorschriften. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die BaFin als Aufsichtsbehörde für die Geldwäsche diese Hinweise angepasst und dabei offenbar auch die vereinfachten Sorgfaltspflichten verändert. […]