12.12.2025
Bereits nach der geltenden Rechtslage muss der sich bei einem Verstoß gegen § 24a StVG auf die Medikamentenklausel berufende Betroffene einen persönlichen Kontakt zum verschreibenden Arzt gehabt haben. Ein Kontakt mittels Internet-Chat und via Videotelefonat genügt nicht. (Leitsatz des Gerichts) AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 24.9.2025 – 726b OWi 58/25 I. Sachverhalt „Cannabis-Ausweis“ per Videochat Das AG […]





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