20.11.2025
Die Verfahrensgebühr für die Revision entsteht in einem Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat, erst dann, wenn feststeht, dass die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel nach näherer Überprüfung der Erfolgsaussichten überhaupt weiterverfolgt und wenn an Hand der Anträge und der Begründung (§ 344 StPO) das Ziel und der Umfang der Revisionsangriffe feststellbar sind. […]






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