15.05.2025
1. Die Fahrerlaubnisbehörde hat nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV nicht nur bei einer Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr) mit einem Kraftfahrzeug, sondern auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen. 2. Nach § 3 Abs. 4 StVG entfalten Strafurteile und Strafbefehle in einem Entziehungsverfahren ausschließlich zugunsten des Betroffenen Bindungswirkung. […]




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