29.08.2023
Die anwaltliche Vertretung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, in dessen Lauf die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird, löst keinen Gebührenanspruch nach 4142 VV RVG aus. Das gilt auch für die Einziehung des Führerscheinformulars. (Leitsatz des Verfassers) AG Frankfurt am Main, Beschl. v. 3.3.2023 – 993 Cs 443 Js 2095/20 (41/23) I. SachverhaltEinziehung des Führerscheinformulars Der Rechtsanwalt […]