09.03.2022
EncroChat: Beweisverwertungsverbot Im Ergebnis sind die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung im deutschen Strafverfahren verwertbar (vgl. etwa KG NStZ-RR 2021, 353 m.w.N.). BGH, Beschl. v. 8.2.2022 – 6 StR 639/21 Steuerhinterziehung: Akteneinsicht des Finanzamts Die Entscheidung, ob Auskünfte nach § 474 […]