28.10.2022
Eine Vertragsstrafenklausel, die daran anknüpft, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis „schuldhaft ohne Rechtsgrund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist“ löst, wird den Anforderungen des Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB an die Eindeutigkeit und Klarheit nicht gerecht, da sie weite Spielräume für Interpretationen zulässt, dass das Transparenzgebot verletzt ist. [Redaktioneller Leitsatz] LAG Sachsen, Urt. v. […]








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