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Das Passiv ist des Anwalts Liebling

Das arme, kleine Passiv hat es nicht leicht. Kaum ein grammatisches Konstrukt bekommt so viel Kritik ab: zu blass, zu umständlich, zu defensiv. Stilratgeber rügen es, Sprachpuristen meiden es. Doch Juristen? Sie lieben es! In den Schriftsätzen der Republik wird es nicht nur geduldet, sondern regelrecht umsorgt. Schließlich weiß die Anwaltschaft: Wo Verantwortung elegant verschleiert oder Höflichkeit gewahrt werden muss, fühlt sich das Passiv wie zu Hause.

 

Warum das Passiv so verführerisch ist

Das Passiv rutscht Juristen erstaunlich leicht aus der Feder. Teils aus Gewohnheit, teils aus mangelndem Stilempfinden und manchmal schlicht, weil es „juristisch“ klingt.

Das Passiv dimmt im Text das Licht so weit herunter, bis keiner mehr erkennt, wer handelt. Es verwischt Verantwortlichkeiten, schafft Distanz und suggeriert Objektivität.

Formulierungen wie

„Es wurde festgestellt…“,

Die Unterlagen wurden eingereicht…“

klingen nach amtlichem Ernst, lassen aber offen, wer eigentlich handelt. Ohne klare Akteure fehlt der Argumentation jedoch oft die notwendige Schärfe.

 

Der Aktivsatz: Für Klartext und Verantwortung

Aktiv formulierte Sätze benennen den Handelnden. Sie sind kürzer, direkter und verleihen jedem Argument mehr Gewicht.

Passiv: „Die Frist wurde versäumt. Aktiv: „Der Beklagte versäumte die Frist.“

Der Unterschied?

Im ersten Satz bleibt der Verantwortliche unklar. Im zweiten Satz steht er im Rampenlicht. Genau diese Klarheit brauchen Sie, wenn Sie Verantwortung zuordnen oder Ihre Argumentation schärfen wollen.

 

Wann ist das Passiv sinnvoll?

Trotz seiner Schwächen hat das Passiv zu Recht einen festen Platz in der juristischen Sprache, so beispielsweise wenn

a) der Handelnde irrelevant ist:
„Die Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht.“

b) Sie höflich-distanziert entschärfen möchten:
„In der Sache wurde bereits mehrfach korrespondiert.(Statt: Sie haben unsere Mails ignoriert.)

c) Objektivität im Vordergrund steht:
In Gutachten oder rechtlichen Würdigungen, die bewusst neutral klingen sollen.

Das Passiv ist also nicht per se ein Stilfehler. Es muss nur in den Kontext passen.

 

Aktiv oder passiv – bewusst entscheiden

Aktiv oder passiv? Die Entscheidung gelingt leichter, wenn Sie sich beim Schreiben drei Fragen stellen:

  1. Kommt es auf die Person des Handelnden an? Wenn ja: Aktiv formulieren.
  1. Soll der Fokus nur auf der Handlung, nicht auf dem Handelnden liegen? Passiv ist absolut legitim.
  1. Wirkt die Formulierung unnötig sperrig? Betrachten Sie die Satzstruktur. Aktivsätze sind meist deutlich kürzer.

Diese kurze Selbstkontrolle macht Ihre Texte knackiger, ohne den juristischen Anspruch zu verwässern.

 

Das Passiv differenziert betrachten

Sie sehen: Das Passiv wird zu Unrecht geächtet. Schließlich hat es durchaus punktuell seine Berechtigung, wenn der Handelnde irrelevant ist oder Distanz gewollt ist. Nutzen Sie es – aber bewusst, nicht aus Gewohnheit.

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