Beitrag

VRRKompakt 2024_09

THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht

Wir hatten in VRR 8/2024 über den neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht und die damit zusammenhängenden Änderungen in § 24a Abs. 2 StVG berichtet. Inzwischen ist am 22.8.2024 das „Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, das die Änderungen enthält und bereits im Juli 2024 beschlossen worden ist, in Kraft getreten (siehe BGBl Nr. 266).

Merkantiler Minderwert: Grundlage der Schätzung

Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts ist ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs. Dabei ist von Netto-, nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen. Wurde davon abweichend der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag abgezogen wird.

BGH, Urt. v. 16.7.2024 – VI ZR 205/23

Vorbeifahrt: Haftung bei geöffneter Tür

Bleibt bei einer Kollision mit einer geöffneten Fahrzeugtür offen, ob die Tür während der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde, kommt eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden regelmäßig nicht in Betracht (Abgrenzung zu LG Saarbrücken, Urt. v. 10.11.2023 – 13 S 8/23).

OLG Saarbrücken, Urt. v. 5.7.2024 – 3 U 16/24

Beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges: Sylt Shuttle

Der Begriff „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ i.S.v. § 7 StVG ist weit zu fassen. Die Haftung aus Betriebsgefahr verwirklicht sich auch dann, wenn einzig die von außen wirkende Kraft des Windes den Schaden im ruhenden Verkehr bewirkt hat. Die Beeinflussung von Fahrzeugen (insbesondere mit höheren Aufbauten) durch Wind stellt grundsätzlich auch eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs dar, die bei wertender Betrachtung vom Schutzzweck der Gefährdungshaftung miterfasst wird.

OLG Schleswig, Urt. v. 31.7.2024 – 7 U 48/24

Reiserücktritt wegen Corona: Maßgebliche objektive Prognose

Bei der Beurteilung der Frage dahingehend, ob ein Reisender wegen der Covid-19-Pandemie kostenfrei zum Rücktritt der Reise berechtigt war, ist bei der maßgeblichen objektiven Prognose zum Zeitpunkt des Rücktritts zu berücksichtigen, ob die Buchung vor oder nach Beginn der Pandemie erfolgt ist. Einem Reisenden, der nach Beginn der Pandemie eine Reise bucht, ist es in der Regel zumutbar, die Reise auch dann anzutreten, wenn die im Zeitpunkt der Buchung bestehenden oder absehbaren Risiken zum Zeitpunkt des Reisebeginns fortbestehen.

BGH, Urt. v. 9.7.2024 – X ZR 101/23

Elektronisches EB: Dokumentation in Papierhandakte

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner – noch in Papierform geführten – Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.

BGH, Beschl. v. 29.5.2024 – I ZB 84/23

Wiedereinsetzung: Rechtsanwalt ohne Kanzleischlüssel

Ist ein Rechtsanwalt nicht in der Lage, die Büroräume seiner Kanzlei zu betreten, weil er den Büroschlüssel im Büro vergessen hat, bedarf eine ein Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumnis ausschließende Darlegung Ausführungen dazu, dass und aus welchen Gründen keine der naheliegenden Möglichkeiten, innerhalb der noch zur Verfügung stehenden Frist einen Zugang zu den Büroräumen zu ermöglichen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Vornahme der fristwahrenden Handlung zu beauftragen, einen Erfolg gehabt hätte.

BGH, Beschl. v. 11.7.2024 – IX ZB 31/23

beA: Schriftsatz eines anderen Rechtsanwalts

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 28.2.2024 – IX ZB 30/23 – NJW 2024, 1660).

BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 538/23

Prozesskostenhilfe: Aufhebung

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufzuheben, wenn die klagende Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat. Dies ist der Fall, wenn in dem verwendeten Klagentwurf noch behauptet wird, dass alle Schadensspuren als Vandalismus neu eingetreten wären, ohne dass Altschäden bestehen würden und im Zuge des Prozesses unter Vorhalt dokumentierter Altschäden sodann eingeräumt wird, dass ein Teil dieser Schäden unreparierte Altschäden darstellen.

LG Münster, Beschl. v. 15.8.2024 – 115 O 144/23

Gefährdung des Straßenverkehrs: falsches Überholen

Ein Fehlverhalten nach Abschluss des Überholens wird nicht von § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB erfasst. Ob ein bewusst scharfes Abbremsen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO, das in einem engen zeitlichen und situativen Zusammenhang mit dem Wiedereinscheren in die Fahrspur des Überholten erfolgt, vom Begriff des falschen Überholens im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB noch oder nicht mehr erfasst ist, beurteilt sich danach, ob der Überholer vor dem zu betrachtenden Bremsmanöver zunächst auf die Fahrspur des Überholten mit so ausreichendem Abstand zum überholten Fahrzeug eingeschert ist, dass er den Überholten unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen gefahrenen Geschwindigkeiten nicht behinderte.

BayObLG, Beschl. v. 22.7.2024 – 203 StRR 287/24

Geschwindigkeitsüberschreitung: Urteilsgründe

Bei einem standardisierten Messverfahren müssen aus den Urteilsgründen Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzwert sein. Auf die Angaben kann nur im Falle eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden.

BayObLG, Beschl. v. 31.7.2024 – 202 ObOWi 742/24

Fahrverbot: Zeitablauf

Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist der Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.7.2024 – 1 ORbs 134/24

Verjährungsunterbrechung: Wirksame Ersatzzustellung

Eine Verjährungsunterbrechung nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG setzt die Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides voraus. Voraussetzung einer wirksamen Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides durch Einlegen in den Briefkasten nach den §§ 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, 1 SVwZG, 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG, 180 ZPO ist der Vermerk des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks. Die Heilung eines Zustellungsmangels nach den §§ 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, 1 SVwZG, 8 VwZG durch den tatsächlichen Zugang des Bußgeldbescheides beim Verteidiger setzt das Vorliegen einer Zustellungsvollmacht voraus.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 3.6.2024 – 1 Ss (OWi) 44/24 

Urteilsergänzung: Technische Störung bei Revisionsübermittlung

Ist die Revision wirksam elektronisch übermittelt worden, wegen technischer Störungen aber nicht zu den Sachakten gelangt, und hat das erkennende Gericht in berechtigtem Vertrauen auf die Rechtskraft der Entscheidung die Urteilsgründe abgekürzt abgefasst, kann es diese entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO ergänzen, wenn es vom Eingang des Rechtsmittels erfährt. Sofern dem Gericht zu diesem Zeitpunkt die Akten nicht mehr vorliegen, beginnt die Frist zur Absetzung des ergänzten Urteils mit erneutem Eingang der Akten.

BGH, Beschl. v. 15.5.2024 – 3 StR 450/23

Elektronisches Dokument: Kongruenz von Versender und Urheber

Eine solche Kongruenz von Versender und Urheber des elektronischen Dokuments ist nicht erforderlich, wenn der Schriftsatz nach § 32a Abs. 3 Var. 1 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Rechtsanwalts versehen und das elektronische Anwaltspostfach eines anderen Anwalts gleichsam nur zur technischen Übermittlung genutzt wird.

BGH, Beschl. v. 29.5.2024 – 6 StR 93/24

Verteidigervollmacht: Umfang

Berechtigt eine einem Verteidiger für ein (Bußgeld-)Verfahren erteilte Verteidigervollmacht diesen zur Zurücknahme von Rechtsmitteln, ist dies für eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch ausreichend

OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.8.2024 – 2 ORbs 114/24

Entziehung der Fahrerlaubnis: Cannabiskonsums nach neuem Recht

Es erscheint nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum nicht (mehr) vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein gestützt auf diesen und auf die bisherige Fassung der Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung, also ohne vorherige Begutachtung, auf eine durch Cannabismissbrauch bedingte Fahrungeeignetheit zu schließen.

OVG Saarbrücken, Beschl. v. 7.8.2024 – 1 B 80/24 

Entziehung der Fahrerlaubnis: Nichtvorlage eines Gutachtens

Trotz der Formulierung in § 11 Abs. 8 FeV ist der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Frage, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann, kein Ermessen eingeräumt.

OVG Saarbrücken, Beschl. v. 22.7.2024 – 1 B 43/24

Fahrtenbuchanordnung: Standardisiertes Messverfahren

Wird eine Fahrtenbuchanordnung auf die mit einem standardisierten Messverfahren ermittelte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestützt, muss das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung auch bei fehlenden Rohmessdaten nur dann von Amts wegen überprüft werden, wenn der Adressat der Anordnung plausible Anhaltspunkte für einen Messfehler vorträgt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben. Der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung, der sich gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren wendet, kann sich nicht mit Erfolg auf die Verweigerung des Zugangs zu bei der Bußgeldstelle gespeicherten Daten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um – ggf. auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Ahndung des Verkehrsverstoßes – den gewünschten Zugang von der Bußgeldstelle zu erhalten.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.8.2024 – 13 S 1001/23

Elektronisch überlassene Verwaltungsakte: Erstattungsfähigkeit von Ausdrucken

Der Ausdruck einer elektronisch überlassenen Verwaltungsakte, die als PDF-Datei mit Inhaltsverzeichnis überlassen wurde, ist, nachdem die elektronische Aktenbearbeitung zum Standard geworden ist, zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache auch unter Berücksichtigung des Kostenminimierungspflicht nicht geboten. Deshalb ist der Ausdruck auch nur von Teilen der Verwaltungsakte nicht nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG zu entschädigen. Was zur „Bearbeitung“ einer Sache sachgemäß ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des Rechtsanwalts, sondern nach dem objektiven Standpunkt eines vernünftigen, sachkundigen Dritten.

SG Ulm, Beschl. v. 12.7.2024 – S 13 SF 2602/23 E

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…