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VRR-Kompakt 2021-11

Vorteilsausgleichung: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB. Im Wege der Vorteilsausgleichung ist dieser Anspruch um die Nutzungsvorteile zu kürzen, die dem Geschädigten in adäquatem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind (Anschluss an BGH, Urt. v. 25.5.2020 – VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316). Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten Leasingzahlungen.

BGH, Urt. v. 16.9.2021 – VII ZR 192/20

Dieselskandal: Sittenwidrige Schädigung

Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Motortyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen. Bei einer Abschalteinrichtung, die – wie hier – im Grundsatz auf dem Prüfstand in gleicher Weise arbeitet wie im realen Fahrbetrieb und bei der die Frage der Zulässigkeit nicht eindeutig und unzweifelhaft beantwortet werden kann, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für die Beklagte handelnden Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt. Allein aus der hier zu unterstellenden objektiven Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters folgt kein Vorsatz hinsichtlich der Schädigung der Fahrzeugkäufer.

BGH, Urt. v. 16.9.2021 – VII ZR 190/20

Fristwahrung: Versand über beA

Erhält ein Rechtsanwalt für den Versand eines fristwahrenden Schriftstücks über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) keine Eingangsbestätigung des Gerichts, muss er den Sendevorgang genau prüfen und den Versand erneut versuchen. Für den Versand mit beA gelten die gleichen Anforderungen wie beim Faxversand. Erst mit der Versandbestätigung kann der Rechtsanwalt sicher sein, dass der Sendevorgang erfolgreich war.

BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – VII ZR 94/21

Sachverständiger: Besorgnis der Befangenheit

Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem Arzt des beklagten Klinikums duzt, kann nicht auf seine Befangenheit geschlossen werden. Einer eidesstattlichen Versicherung kommt im Verfahren über den Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit keine gesteigerte Beweiskraft zu.

OLG Dresden, Beschl. v. 31.8.2021 – 4 W 587/21

Herstellungsaufwand: Prognose- und Werkstattrisiko

Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der auf Grundlage eines Schadengutachtens erteilte Reparaturauftrag ein Indiz für den erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB sein. Das Prognose- und Werkstattrisiko trifft den Schädiger ab Erteilung des Reparaturauftrags und unabhängig davon, ob der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat.

LG Saarbrücken, Urt. v. 22.10.2021 – 13 S 69/21

Unfallschadenregulierung: Desinfektionskosten

Zu den ersatzfähigen unfallbedingten Schäden gehören auch die aus Anlass des Verkehrsunfalls entstandenen Kosten einer „Covid-19 Desinfektion“.

LG Aachen, Urt. v. 2 28.9.2021 – 4 O 63/1

Leivtec XV 3: Standardisiertes Messverfahren

Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 ist derzeit kein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH.

OLG Dresden, Beschl. v. 2.11.2021 – 23 Ss 334/21 Z

Elektronisches Gerät: Benutzung

Auch nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a StVO ist allein das bloße Halten oder Aufnehmen eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs kein tatbestandsmäßiger Verstoß. Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen.

OLG Jena, Beschl. v. 13.10.2021 – 1 OLG 121 SsRs 55/21

Fahrverbot: Erhöhung der Geldbuße

Eine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot gemäß § 4 Abs. 4 BKatV kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn es der Anordnung eines Fahrverbots wegen des langen Zeitablaufs zwischen der Tat und deren Ahndung zur erzieherischen Wirkung auf den Betroffenen nicht mehr bedarf.

OLG Schleswig, Beschl. v. 22.10.2021 – I OLG 230/21

Berufungsverwerfung. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Gegen ein Verwerfungsurteil kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn Entschuldigungsgründe geltend gemacht werden, die dem Berufungsgericht nicht bekannt waren und auch nicht bekannt sein mussten, als es die Berufung verwarf. Daher ist anerkannt, dass ein Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO jedenfalls nicht auf solche Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bereits in seinem Verwerfungsurteil als zur Entschuldigung nicht genügend gewürdigt hat.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.10.2021 – 1 Ws 117/21

Ermessen der Bußgeldbehörde: Geldbuße oder Einziehung

Es liegt im Ermessung Bußgeldbehörde zu entscheiden, ob sie Tatvorteile über ein Bußgeldverfahren oder das Einziehungsverfahren abschöpft (Anschluss an u.a. OLG Düsseldorf NStZ 2014, 339; OLG Stuttgart wistra 2012, 283; OLG Zweibrücken NStZ 2020, 427; vgl. auch Göhler-Gürtler/Thoma, OWiG 18. Aufl., § 29a Rn 1).

OLG Oldenburg, Beschl. v. 4.10.2021 – 2 Ss (OWi) 150/21

Einspruch: Form

Die Übersendung einer Bilddatei als Anhang einer E-Mail wahrt die gebotene Schriftform für die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl jedenfalls dann, wenn das Dokument innerhalb der Einspruchsfrist ausgedruckt und zu den Akten genommen wird. (Rn 7)

LG Aachen, Beschl. v. 6.9.2021 – 66 Qs 32/21

Leivtec XV3: Absehen vom Fahrverbot

Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät LEIVTEC XV3 kann auch nach der abschließenden Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9.6.2021 nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. Soweit (insbesondere voreintragungsfreie) Betroffene in derartigen Fällen mit einer Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgen Schuldeinsicht zeigen und hiermit das andernfalls erforderliche Sachverständigengutachten nicht zum Tragen lassen kommen, ist es sachgerecht, sie in „Fahrverbotsfällen“ nicht mit der Regelfahrverbotsanordnung zu überziehen, sondern es als verkehrserzieherisch ausreichend zu erachten, die ohne Fahrverbot als tat- und schuldangemessen anzusehende Geldbuße angemessen zu erhöhen.

AG Eilenburg, Urt. v. 30.9.2021 – 8 OWi 956 Js 12381/21

Fahrtenbuch: Nachweis der Anhörung des Fahrzeughalters

Die Behörde trägt die materielle Beweislast für die rechtzeitige Anhörung des Fahrzeughalters. Es obliegt ihr, den vollen Beweis über den Zugang eines Schriftstücks zu erbringen, da dessen Nichterhalt eine sog. negative Tatsache darstellt, die ihrerseits eines Beweises nicht zugänglich ist. Dies ergibt sich für ein Schreiben aus den allgemeinen Beweislastregelungen über den Zugang von Willenserklärungen. Der Zugang eines mit einfachem Brief bei der Post aufgegebenen Schriftstücks kann nicht im Wege der Beweiserleichterung des Prima-facie-Beweises nachgewiesen werden. Das Gericht kann im Wege der Würdigung der Umstände des Einzelfalles nach § 108 Abs. 1 VwGO zu der Überzeugung gelangen, dass ein abgesandtes Schriftstück den Adressaten erreicht hat.

OVG Hamburg, Beschl. v. 23.9.2021 – 4 Bs 140/21

Fahreignung: Erstmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot

Voraussetzung für die Verneinung der Fahreignung ist nach einem erstmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot die Prognose, dass er auch künftig nicht zwischen einem seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen wird.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.9.2021 – VGH 13 S 2350/21

Tätigkeiten im selbstständigen Einziehungsverfahren: Abrechnung

Der im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG tätige gewordene Rechtsanwalt, der als Verteidiger allein im Einziehungsverfahren tätig wird, hat, wenn eine Geldbuße nicht festgesetzt worden ist, verdient neben der Gebühr Nr. 5116 VV RVG zusätzlich zum einen die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV RVG, aber auch die weitere Vergütung nach den Nr. 5101-5114 VV RVG. Gebühren für Tätigkeiten im gerichtlichen Verfahren entstehen hingegen nicht.

LG Hamburg, Beschl. v. 18.10.2021 – 612 Qs 100/20

Pflichtverteidigerbestellung: Rückwirkende Aufhebung und Gebührenanspruch

Die Aufhebung des Beschlusses über die Pflichtverteidigerbestellung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits entstandenen Gebühren.

AG Osnabrück, Beschl. v. 11.10.2021 – 202 Ds (211 Js 11318/21) 235/21

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