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Rechtsprechungstelegramm 2022_03-04: Gewerberaummietrecht

1. Geltendmachung eines Zurückbehaltungsechtes

Der Antrag auf Klageabweisung kann dahingehend zu verstehen sein, dass in der Sache ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden soll.

BGH, Versäumnisurt. v. 26.1.2022XII ZR 79/20

2. Keine Anpassung der Nutzungsentschädigung wegen COVID nach § 313 BGB

Räumt der Mieter die Gewerbemieträume nach einer Kündigung nicht, kann er keine Reduzierung der Nutzungsentschädigung gemäß § 313 BGB nach den Grundsätzen der gestörten Geschäftsgrundlage verlangen.

KG, Urt. v. 4.11.20218 U 85/21

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