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B. Auswertung des Bitkom „Monitors Digitalpolitik“ für das Justizressort

Isabelle Désirée BiallaßRichterin am Amtsgericht, Essen

Die Autorin ist Richterin am Amtsgericht Essen, leitet den Think Tank Legal Tech & KI der Justiz NRW beim Zentralen IT-Dienstleister der Justiz NRW (ITD) am OLG Köln, ist Mitglied des Vorstands des EDV-Gerichtstags und Lehrbeauftragte an der TH Köln. Der Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.

I.

Einführung

Der Bitkom e.V. hat einen „Monitor Digitalpolitik“ veröffentlicht, in dem er den Umsetzungsstand der aus dem Koalitionspakt ersichtlichen Digitalisierungsvorhaben sowie deren Relevanz und Komplexität darstellt. Die Vorhaben wurden in „abgeschlossen“, „begonnen“ und „nicht begonnen“ aufgeteilt und zum Stichtag 14.7.2023 bewertet. Eine regelmäßige Aktualisierung ist geplant. In den Kategorien Relevanz und Komplexität wurden Werte von 1 bis 3 vergeben, wobei 3 für die höchste Relevanz bzw. Komplexität stand.

Einen hohe Relevanzwert erhielten Projekte, die in eines der drei prioritären Handlungsfelder der Digitalstrategie fallen. Diese sind „moderne, leistungsfähige und nachhaltige Netze und die Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen“, internationale einheitliche technische Normen und Standards sowie sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register. Ebenfalls eine hohe Relevanz wurde Projekten zugewiesen, die nach der Bewertung des Bitkom die Digitalisierung in Deutschland erheblich voranbringen, also in Wirtschaft, Gesellschaft oder Staat starke Digitalisierungseffekte auslösen. Geringe Relevanz wurde kleinteiligen Pilotprojekten oder Projekten mit sehr begrenzten Digitalisierungseffekten zugewiesen.

Von einer hohen Komplexität der Vorhaben wurde ausgegangen, wenn deren Umsetzung die Kooperation vieler Akteure erforderlich macht, der Bund formell keine Kompetenzen hat, ein erheblicher gesellschaftlicher oder medialer Widerstand zu erwarten oder das Vorhaben aus anderen Gründen, z.B. hoher Zeitaufwand oder Kosten, erhebliche juristische, technische oder strukturelle Hürden, schwer umsetzbar ist. Die alleinige Entscheidungskompetenz der Bundesregierung, ein geringer Umsetzungsaufwand und kein zu erwartender gesellschaftlicher oder medialer Widerstand führten im Gegenzug zu der Bewertung „geringe Komplexität“.

Im Folgenden werden die für den hiesigen Leserkreis besonders interessanten Digitalisierungsvorhaben des Justizressorts dargestellt und bewertet. Der Bitkom e.V. hat insgesamt 17 Digitalisierungsvorhaben des Justizressorts identifiziert. Von diesen wurden fünf als „abgeschlossen“, sieben als „begonnen“ und weitere fünf als „nicht begonnen“ klassifiziert. Zum einen wurden die sich aus der Digitalstrategie der Bundesregierung ergebenden Projekte untersucht und zum anderen wurde der Koalitionsvertrag auf weitere Digitalisierungsvorhaben ausgewertet.

II.

Die Digitalisierungsvorhaben des Justizressorts

1.

Digitale Rechtsantragstelle

Die Kurzbezeichnung des ersten Vorhabens klingt spektakulär. Sie lautet „bundesweit einsetzbare Software für Justizdienstleistungen“. Statt des bisherigen Flickenteppichs von Fachanwendungen soll – neben dem GeFa – eine bundesweit einsetzbare Software entwickelt werden? Oder ist das GeFa gemeint?

Der Blick in die Projektbeschreibung ernüchtert dann jedoch wieder. Gemeint ist die Entwicklung eines Minimum Viable Products (MVP) für erste Justizdienstleistungen einer bundesweit einsetzbaren Software für Justizdienstleistungen in einer digitalen Rechtsantragstelle. Es handelt sich um ein seit langem bekanntes Projekt. Ihm wurde eine Relevanz von 2 zugewiesen. Auf den ersten Blick erstaunlich ist die hohe Komplexität von 3. Diese dürfte sich jedoch daraus ergeben, dass der Bund keine Kompetenzen in dem Vorhabenbereich hat und auf die Kooperationsbereitschaft der Länder angewiesen ist. Mit dem Projekt wurde begonnen. Das BMJ hat die DigitalService GmbH mit der Umsetzung beauftragt. Als erster Use-Case wurde die Beantragung von Beratungshilfe ausgewählt. Das Projekt wird aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert.

2.

Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Als zweites Vorhaben wird der Digitalpakt für die Justiz genannt. Ihm wurden Relevanz und Komplexität 3 zugewiesen und er wird als „begonnen“ angegeben. Grundsätzlich sind diese Angaben zutreffend. Mit der Umsetzung des Digitalpakts für die Justiz, der nunmehr den Namen Digitalisierungsinitiative für die Justiz trägt, wurde begonnen. Es handelt sich jedoch nicht um ein Digitalisierungsvorhaben im engeren Sinne, sondern um die Bereitstellung von Mitteln für Digitalisierungsvorhaben. Die ersten vier Projekte, deren Finanzierung so gesichert wurde, sind das zu 1. genannte Projekt zur Schaffung einer digitalen Rechtsantragstelle, ein Projekt zur Schaffung eines zivilrechtlichen Online-Verfahrens, die Einwicklung eines bundeseinheitlichen Videoportals für die Justiz und die Einrichtung der in Nordrhein-Westfalen angesiedelten E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE). Dass entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag keine Ergänzung des Pakts für den Rechtsstaat erfolgt und dieser ersatzlos entfallen ist, hatte zu einem Konflikt zwischen Bund und Ländern geführt, so dass lange keine Gelder freigegeben wurden. Nunmehr stehen 50 Millionen zum Abruf im Jahr 2023 und 200 Millionen für die gesamte Legislaturperiode zur Verfügung. Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz ermöglicht somit zwar weitere Digitalisierungsprojekte – und es bleibt spannend, welche Projekte noch gefördert werden –, als eigenständiges Digitalisierungsprojekt hätte ich sie jedoch nicht eingestuft.

3.

Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Videoportals

Das sechste dem Justizressort zugeordnete Projekt ist ebenfalls ein alter Bekannter: Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Videoportals der Justiz für Videoverhandlungen und Online-Termine. Zum Einsatz soll Jitsi als Open-Source-Produkt kommen. Der Betrieb soll auf durch Dataport für die Justiz betriebenen Servern erfolgen. Es erhielt die Relevanz 3, die Komplexität 3 und den zutreffenden Status „begonnen“.

Die hohe Relevanz erstaunt auf den ersten Blick. Angesichts der Tatsache, dass im Zuge der Pandemie alle Länder Videokonferenzlösungen beschafft haben, dient das Projekt nicht mehr der Förderung der Digitalisierung. Dies wäre zwar anwenderfreundlicher, aber auch der aktuelle Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen hindert die Durchführung von Videoverhandlungen jedoch nicht. Immer wieder werden Beschlüsse veröffentlicht, aus denen sich andere Gründe für die Ablehnung von Videoverhandlungen ergeben, z.B. fehlende Hardware, nicht hinreichend geschultes Personal, mangelndem Breitbandausbau oder fehlende Steckdosen (!). Die hohe Relevanz dürfte sich daraus ergeben, dass einheitliche Standards eines der drei prioritären Handlungsfelder der Digitalstrategie sind.

Die hohe Komplexität dürfte sich auch hier daraus ergeben, dass der Bund keine Kompetenzen in dem Vorhabenbereich hat und wie bei dem Projekt „Digitale Rechtsantragstelle“ auf die Kooperationsbereitschaft der Länder angewiesen ist.

4.

Das zivilrechtliche Online-Verfahren

Projekt Nummer 7 trägt den Titel „vollständig digital geführte Zivilverfahren“. Es wurde mit Relevanz 2 und Komplexität 2 sowie dem Status „begonnen“ bewertet. Es erscheint sinnvoll, dieses Projekt gemeinsam mit dem Projekt Nummer 13 „Digitale Verfahren für Kleinforderungen“ zu betrachten. Dieses erhielt ebenfalls Relevanz 2 und Komplexität 2, jedoch den Status „nicht begonnen“.

In Bezug auf Projekt 7 wird auf die Digitalstrategie verwiesen. Dort heißt es: „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob […] die gesetzliche Regelung für die Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren geschaffen und an einzelnen Pilotgerichten mit der Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren begonnen wurde.“ In Bezug auf Projekt 13 wird auf das Ziel im Koalitionsvertrag verwiesen, zu ermöglichen, dass Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können.

Meiner Ansicht nach handelt es sich um Beschreibungen desselben Digitalisierungsprojekts, jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bei der Überlegung, welche Verfahrenstypen für ein Online-Verfahren besonders geeignet sind, wurde ein niedriger Streitwert immer wieder als eines der möglichen Kriterien genannt. Auf diesen Aspekt wurde im Koalitionsvertrag der Schwerpunkt gesetzt, während in der Digitalstrategie die Schaffung eines vollständig digital geführten Zivilverfahrens im Mittelpunkt stand.

Angesichts dieses Ziels passt die Bewertung mit Komplexität 2 nicht richtig. Die Schaffung eines neuen zivilprozessualen Verfahrens, das erstmals vollständig digital geführt werden soll, hat meiner Ansicht nach Komplexitätsstufe 3 verdient. Das Bundesministerium der Justiz hat die DigitalService GmbH mit der Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt. Unter Einbeziehung der interessierten Bundesländer soll erprobt werden, ob ein solches Instrument das Potenzial hat, Bürgerinnen und Bürgern insbesondere im Bereich niedriger Streitwerte eine einfache, nutzerfreundliche und niedrigschwellige Geltendmachung von Ansprüchen zu ermöglichen und zugleich die Justiz zu entlasten. Aus der Tatsache, dass der Bund auf eine Kooperation der Länder angewiesen ist, ergibt sich ein weiteres Argument mit Komplexitätsstufe 3.

5.

Die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung

Projekt 9, die Schaffung von gesetzlichen Regelungen für die digitale Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Bild und Ton mit automatisiertem Transkript wurde mit Relevanz 2, Komplexität 1 und „abgeschlossen“ bewertet. Für jeden Juristen, der die äußerst kontrovers geführte Diskussion zu diesem Thema verfolgt hat, ist diese Bewertung mehr als erstaunlich.

Geplant wird eine erhebliche Änderung der Strafprozessordnung, deren tatsächliche Auswirkungen auf den Strafprozess sich schwer prognostizieren lassen und die auf massiven Widerstand gestoßen ist. Die Einstufung mit Komplexität 1 verwundert jedoch nicht nur wegen des Widerstands gegen den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, sondern auch, weil es sich um ein juristisch, technisch und organisatorisch komplexes Vorhaben handelt.

Auch die Bewertung als „abgeschlossen“ verwundert. Zwar liegt ein Regierungsentwurf vor, jedoch ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Aus der Stellungnahme des Bundesrats ergibt sich, dass noch erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Ausweislich der Website gilt ein Vorhaben als abgeschlossen, wenn die Bundesregierung […] das gesetzte Ziel erreicht hat […], z.B. eine angekündigte und vollzogene Gesetzesänderung. Die vollzogene Gesetzesänderung steht vorliegend jedoch noch aus.

6.

Die KI-Plattform

Als Projekt 15 wird die Schaffung einer Schnittstelle für die kontrollierte Übergabe von Justizdaten zur Ermöglichung KI-gestützter cloudbasierter Justizdienste genannt. Auch dieses unter den Stichworten „KI-Portal“ oder „KI-Plattform“ diskutierte Projekt ist ein alter Bekannter.

Es wurde mit Relevanz 2, Komplexität 2 und „nicht begonnen“ bewertet. Nach den der Bewertung der Komplexität zugrunde liegenden Kriterien hätte ich eine Einstufung in Kategorie 3 erwartet. Bereits Anfang 2021 berichtete der Themenkreis „Einsatz kognitiver Systeme in der Justiz“ der BLK AG Zukunft über die Notwendigkeit, KI-Anwendungen über einheitliche Schnittstellen an die E-Akten-Systeme anzubinden, einheitliche betriebliche Anforderungen zu definieren und einen justizeigenen Pool von Trainingsdaten zu schaffen. Der Stand der Überlegungen war immer wieder auf Fachveranstaltungen Thema, so dass die Einstufung „begonnen“ gerechtfertigt gewesen sein dürfte.

7.

Die Schaffung einer Datenbank für Gerichtsentscheidungen

Als Digitalisierungsvorhaben 16 wird das Ziel aus dem Koalitionsvertrag „Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein.“ genannt. Diesem werden Relevanz 2, Komplexität 2 und der Status „nicht begonnen“ zugewiesen.

Aktuelle Aktivitäten zur Umsetzung dieses Ziels sind nicht bekannt geworden. Es stellt sich die Frage, ob das Thema bei der Verfassung des Koalitionsvertrags nicht unterschätzt wurde. Um es zu erreichen, müssen mehrere komplexe Fragen beantwortet werden:

Wie soll anonymisiert werden? Eine menschliche Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung ist bei derartigen Datenmengen nicht leistbar. Eine automatisierte Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen in für eine Veröffentlichung geeigneten Qualität stellt ein Mammutprojekt dar.

Welche Entscheidungen sollen veröffentlicht werden? In zahlreichen Bereichen lassen sich Argumente für und gegen eine Ausnahme von dem Grundsatz finden. Hier bedarf es einer Diskussion, wo die Grenzen gezogen werden sollen.

Bereits durch die Formulierung der Forderung ergibt sich die Frage, wie die Umsetzung erfolgen soll. Soll tatsächlich eine Datenbank, in der alle Entscheidungen verfügbar sind, geschaffen werden? Oder ist mit der Formulierung (nur) gemeint, dass die Entscheidungen in (irgend)einer Datenbank, somit möglicherweise auch einer von mehreren, verfügbar sein sollen.

Was ist das Ziel der Veröffentlichung? Wird nur die Information der Öffentlichkeit angestrebt oder sollen die Entscheidungen auch der Rechtstatsachenforschung bzw. als Trainingsdaten für Maschine-Learning dienen? Oder soll alles Vorgenannte ermöglicht werden? Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, sind die zu veröffentlichen Entscheidungen auszuwählen.

Wie gezeigt, besteht hier ein riesiger Diskussionsbedarf. Angesichts der erheblichen juristischen, technischen und organisatorischen Herausforderungen und des Abstimmungsbedarfs mit den Ländern, wäre die Einstufung unter Komplexität 3 durchaus passend gewesen.

8.

Die Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite Justizcloud

Das 17. und letzte für das Justizressort genannte Projekt ist die Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite Justizcloud der Zukunft. Es wurde zutreffend mit Relevanz 2, Komplexität 2 und „nicht begonnen“ bewertet. Auch diese Projektidee ist nicht neu. Informationen zu ihrer Umsetzung liegen jedoch noch nicht vor. Je nach Vorgehensweise bei der Entwicklung des Konzepts könnte sich die Komplexität auf 3 erhöhen, da für eine sinnvolle Umsetzung die Mitwirkung vieler Akteure, z.B. der Länder, angezeigt sein könnte.

9.

Weitere Vorhaben

Und was ist mit den weiteren Digitalisierungsvorhaben? Zutreffend als „abgeschlossen“ wurden die Projekte 8 „Ausweitung von Beurkundungen per Videokommunikation“, 10 „elektronische Verkündung von Gesetzestexten“ und 12 „dauerhafte Ermöglichung von Online-Hauptversammlungen“ bewertet. Das Digitalisierungsvorhaben 11 „Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen“ wurde ebenfalls als „abgeschlossen“ bewertet, auch wenn hier durchaus denkbar ist, dass in der laufenden Legislaturperiode weitere Regelungen folgen.

Als weitere laufende Projekte wurden als Vorhaben 3 „die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung“, 4 „ein Gesetz gegen digitale Gewalt“ und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und richterlich angeordnete Accountsperren genannt. Nähere Informationen zu den Hintergründen dieser Projekte und zu ihrem Sachstand liegen hier nicht vor.

Das Digitalisierungsprojekt 14 wurde noch nicht begonnen. Es hat zum Ziel, Parteien mehr digitale Beschlussfassungen und Wahlen zu ermöglichen. Es erhielt Relevanz 2 und Komplexität 2.

III.

Fazit

Die Schaffung des „Monitors Digitalpolitik“ durch den Bitkom e.V. ist sehr begrüßenswert. Er ermöglicht eine Versachlichung der kontrovers geführten Diskussion über den Digitalisierungsstand in Deutschland sowie eine objektive Bewertung der Fortschritte.

Der „Monitor Digitalpolitik“ zeigt jedoch auch, wie schwierig es ist, Projekte anhand der öffentlich über sie verfügbaren Informationen zu bewerten. Wahrscheinlich gibt es keine Person, die zu allen Projekten Informationen über den aktuellen Sachstand kennt. Es bleibt spannend, wie sich die einzelnen Digitalisierungsvorhaben entwickeln, welche hinzukommen und welche Informationen als nächstes öffentlich werden.

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