Beitrag

A. Einleitung

Unsere e-Broschüre trägt diesmal den Untertitel „Jetzt beginnt die Praxis – Start der aktiven Nutzungspflicht“, womit direkt auf den gleichnamigen Beitrag von Ilona Cosack verwiesen wird, in dem wieder wertvolle Praxistipps gegeben werden. In einem weiteren Beitrag informiert Ilona Cosack über das verschobene beA – Update 3.10.

Seit 1.1.2022 besteht nun die – lange angekündigte – aktive Nutzungspflicht für die Anwaltschaft und die Zeiten von Briefpost und Fax zum Gericht sind vorbei. Sicherlich eine Herausforderung für die Kanzleien.

Wohl der Kanzlei, die sich rechtzeitig vorbereitet hat!

Aber wie sieht es bei der Justiz aus, bei der jetzt alle Korrespondenz aus der Anwaltschaft nur noch elektronisch eingeht.

Wohl dem Gericht, das sich rechtzeitig vorbereitet hat!

Nun macht ein elektronisch eingehendes Dokument eigentlich nur Sinn, wenn es gleich in eine vorhandene, gut funktionierende und rechtsverbindliche elektronische Akte eingespeichert werden kann. Gibt es noch keine gerichtliche e-Akte oder wird sie nur parallel zur – weiterhin allein rechtsverbindlichen – Papierakte geführt – muss jedes elektronische Dokument bei Gericht erst ausgedruckt werden. Und da gibt es – vorsichtig ausgedrückt – noch Optimierungspotential.

So klagt in der Frankfurter Rundschau vom 3.1.2022 der Vizepräsident des Amtsgerichts Frankfurt am Main über die Personalnot bei seiner Behörde unter anderem mit dem Hinweis auf „dringend technische Unterstützung, um die eingehenden verpflichtenden elektronischen Schriftsätze elektronisch weiterleiten zu können.“ Aktuell müsse alles ausgedruckt werden, „was organisatorisch und ökologisch eine Katastrophe ist.”

Dieser Eindruck passt allerdings in das Gesamtbild der öffentlichen Verwaltung auch außerhalb der Justiz.

So zog die Wirtschaftswoche vor einigen Monaten folgendes Fazit der Ära Merkel:

„Am Ende dieser Ära wirkt das Land stabil, aber akut reformbedürftig. Deutschland gilt als Digitalisierungswüste, kämpft mit einer ineffizienten Verwaltung, leidet an Überregulierung, ist im internationalen Standortwettbewerb auf Platz 15 abgerutscht.“

Nach den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sollten bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger online angeboten werden. Die scheidende Bundesregierung ist im Online-Zugangsgesetzes (OZG) mit ehrgeizigen Zielen gestartet, zum 30.9.2021 waren jedoch nur 84 der geplanten 575 Dienstleistungen in allen Gemeinden verfügbar. Gerade die Corona-Pandemie mit den geschlossenen Rathäusern hat aber gezeigt, wie notwendig ein reibungsloser Online-Zugang zu den notwendigen Verwaltungsleistungen ist.

Dabei gibt es für den „Normalbürger“, aber auch für professionelle Kommunikationspartner sehr unterschiedliche elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu Justiz und Verwaltung. Hierüber informiert Dieter Kesper umfassend in seinem Beitrag.

Auch die jüngsten Meldungen über Cyberangriffe auf Städte werfen ein beängstigendes Licht auf den IT-Standort Deutschland. Experten befürchten, dass die IT-Infrastruktur in Deutschland nicht widerstandsfähig gewappnet ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt in seinem jüngsten Lagebericht „Alarmstufe Rot bei Cybersicherheit“ die aktuelle Situation als „angespannt bis kritisch“ ein. Die Zahl der registrierten neuen Varianten von Schadprogrammen lag mit 144 Millionen laut BSI um 22 Prozent über dem Wert im zurückliegenden Berichtszeitraum. Im Februar 2021 wurden nach Angaben des Bundesamtes an einem Tag 553.000 Schadprogrammvarianten entdeckt – ein neuer Spitzenwert. Die Schäden durch Erpressung, verbunden mit dem Ausfall von Systemen oder der Störung von Betriebsabläufen, sind seit 2019 um 358 Prozent gestiegen –so der Branchenverband Bitkom. Kriminelle nutzen nach Einschätzung des BSI inzwischen teilweise sehr aufwendige, mehrstufige Angriffsstrategien, die bisher nur in der Cyberspionage zur Anwendung kamen. So wurden in letzter Zeit auch mehrere Cyberangriffe auf Stadtverwaltungen gemeldet (Witten, Schwerin, Bitterfeld). Cybercrime hat längst auch die Justiz ins Visier genommen – wie der Angriff auf das Kammergericht Berlin vor einiger Zeit deutlich gemacht hat.

Man sollte sich daher auch in den Anwaltskanzleien nicht der Illusion hingeben, auf keinen Fall Ziel eines Cybercrime-Angriffs werden zu können, sondern rechtzeitige und ausreichende Absicherungsmaßnahmen treffen.

Hoffen wir, dass Sie und Ihre Kanzlei von solchen Angriffen verschont bleiben.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre.

Dr. Wolfram Viefhues

Herausgeber

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