Einleitung
Die bevorstehende Legislaturperiode wird voraussichtlich von zahlreichen arbeitsrechtlichen Veränderungen geprägt sein. Mit der Vorlage des Sondierungspapiers sowie des bisherigen Koalitionspapiers der neuen Großen Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD zeichnen sich erste arbeitsrechtliche Weichenstellungen ab. Diese könnten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Bereits jetzt lässt sich erkennen, dass zentrale Fragen in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie auch einige sozialpolitische Themen im Fokus der politischen Diskussion stehen. Im Folgenden werden zentrale Punkte von arbeitsrechtlicher Bedeutung aus dem Sondierungspapier sowie dem Koalitionsvertrag vorgestellt.
Sondierungspapier
Am 8.3.2025 – und damit bereits wenige Wochen nach der Bundestagswahl – haben die vermeintlichen Koalitionspartner unter dem Titel „Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD“ ihr elf Seiten umfassendes Sondierungspapier vorgelegt, auf dessen Grundlage die nachfolgenden Koalitionsverhandlungen erfolgten.
Unter dem Titel „III. Arbeit und Soziales“ befasst sich das Sondierungspapier auf ca. 2.5 Seiten mit den avisierten Vorhaben im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Die für die kommende Legislaturperiode insoweit vorgesehenen Weichenstellungen erstrecken sich über ein weites Feld und decken verschiedenste Themen ab. Sowohl Themen aus christdemokratischen als auch sozialdemokratischen Lagern erhalten Einzug in die neue Legislaturperiode und setzen mitunter neue arbeits- und sozialrechtliche Maßstäbe.
Im Bereich der Sozialleistungen ist ein Paradigmenwechsel geplant. Mit starken Wachstumsimpulsen und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – so lautet es vorangestellt – sollen die Beschäftigung gesichert und die Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei erwerbsfähige Arbeitslose – so lautet es weiter – mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in dauerhafte Beschäftigung gebracht werden sollen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll so künftig das Bürgergeld ersetzen. Parallel dazu sollen Mitwirkungs- und Sanktionsregeln verschärft werden. Beispielsweise die wiederholte Verweigerung zumutbarer Arbeit könnte künftig zum vollständigen Leistungsentzug führen. Um illegaler Beschäftigung Einhalt zu gebieten, wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgebaut. Gleichzeitig soll der Sozialleistungsbereich durch Digitalisierung effizienter gestaltet und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Ein zentrales Element der arbeitsrechtlichen Perspektive ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll künftig an 60 % des Bruttomedianlohns gekoppelt werden, was durch eine unabhängige Mindestlohnkommission stetig überwacht werden soll. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 EUR im Jahr 2026 erreichbar. Zusätzlich werden Töne nach einer stärkeren und tiefgreifenden Tarifbindung lauter. So soll insbesondere ein Bundestariftreuegesetz sicherstellen, dass Tariflöhne in der Wirtschaft wieder zur Regel werden.
Bei der Arbeitszeitgestaltung soll mehr Flexibilität geschaffen werden. Eine mögliche Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer wöchentlichen Regelung im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll geprüft werden. Dies soll flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen, ohne die bestehenden Arbeitsschutzstandards zu gefährden. Zudem sollen steuerliche Anreize für Mehrarbeit geschaffen werden. So sollen bspw. Überstunden über die tarifliche Vollzeit hinausgehend steuerfrei gestellt werden. Teilzeitkräfte könnten hiervon ebenfalls profitieren, da Arbeitgeberprämien für die Erhöhung ihrer Arbeitszeit steuerlich begünstigt würden.
Auch in Bezug auf die Altersvorsorge sind Neuerungen geplant. Wer nach dem regulären Renteneintritt weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 EUR steuerfrei hinzuverdienen können. Zudem sollen Selbstständige künftig in die rechtliche Rentenversicherung integriert werden.
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels setzt die Koalition auf eine gezielte Steuerung der Arbeitsmigration. Einwanderungsverfahren für Fachkräfte sollen durch schnellere Anerkennungsverfahren und die Einführung einer digitalen Fachkräfteeinwanderungsagentur als einheitlicher Ansprechpartner für ausländische Fachkräfte erleichtert werden. Gleichzeitig sollen für das Themenfeld der irregulären Migration strengere Maßnahmen zur Begrenzung angestrebt werden.
Die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt soll durch gezielte Förderungsmaßnahmen verbessert werden. Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzliche Unterstützung, um die Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Koalitionsvertrag
Auf der Grundlage des Sondierungspapiers haben sodann wenige Tage später die Fachgruppen zu den einzelnen Themenbereichen in Arbeitsgruppen vom 13. bis 24.2.2025 getagt, um die Inhalte und Ziele der künftigen Koalition zwischen den Vertretern von CDU, CSU und SPD grundsätzlich abzustimmen. Auch in dem von der Arbeitsgruppe „AG 5 Arbeit und Soziales“ auf der Grundlage des Sondierungspapiers entworfenen Papiers „AG [05] – [Arbeit und Soziales]“ findet sich ein Großteil der bereits thematisierten arbeits- und sozialrechtlichen Punkte des Sondierungspapiers wieder.
Unter dem Titel „Fachkräftesicherung“ wird eingangs festgehalten, dass Deutschland qualifizierte Einwanderung brauche, wozu bürokratische Hürden durch eine konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikation einzureißen seien. Dafür werde man unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin „Work-and-stay-Agentur“ für ausländische Fachkräfte schaffen, die alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen bündeln, beschleunigen und diese mit den Strukturen in den Ländern verzahnen soll. Ferner sollen die Prozesse durch eine bessere Arbeitgeberbeteiligung erleichtert werden. Schließlich werde man sich für einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen einsetzen und die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigen. Schlussendlich werde man die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen.
Da viele soziale Leistungen unzureichend aufeinander abgestimmt seien, wolle man diese zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag. Auch hier – so lautet es weiter – müssten die Prozesse digitalisiert werden. Das Statusfeststellungsverfahren werde man zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter machen. Scheinselbstständigkeit wolle man verhindern und zur Beschleunigung die Einführung einer Genehmigungsfiktion prüfen.
Im Arbeitsschutz stehe man für hohe Standards und wolle die Prävention vor psychischen Erkrankungen stärken, wozu alle nötigen Instrumente des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sollen. Unnötige Mehrfachprüfungen sollen vermieden und der Datenaustausch ermöglicht werden. Ferner wolle man für gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen sorgen und sich für Berufskraftfahrer für höhere europäische Arbeitsschutzstandards einsetzen. Ferner wollen man den Ausbau der Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen mit kostenfreiem Zugang verbessern sowie die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche verbessern. Da sich die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge bewährt habe, wolle man sich an diesen Regelungen orientieren und für die Paketzustellung eine vergleichbare Nachunternehmerhaftung einführen.
Unter der Überschrift „Europa“ wird festgehalten, dass das Beratungsangebot „Faire Mobilität“ gestärkt und finanziell angemessen ausgestattet werden soll und auch auf EU-Ebene der Aufbau eines EU-weiten Beratungsnetzwerks sowie ein elektronischer Europäischer Sozialversicherungsausweises mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet) unterstützt werde. Ferner wolle man die Entsendemeldung in der EU durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtern und strebe eine Bündelung mit dem sogenannten A1-Verfahren an. Schließlich sollen künftig alle den Schwerbehinderten- und den Rentenausweis als auch die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können.
In der Arbeitsmarktpolitik wolle man das bisherige Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende gestalten. Hierbei habe jede arbeitslose Person sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen und bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, soll ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sollen bei der Vermittlung unterstützen, indem jede Person zukünftig ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhält.
Ebenfalls wie in dem Sondierungspapier zählt die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zu den Kernpunkten der Koalitionsvereinbarung. In Bezug auf die Tarifautonomie bleibt die Idee eines Bundestariftreuegesetzes bestehen. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren; auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 EUR im Jahr 2026 erreichbar.
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Arbeitszeit
Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung ist eine der zentralen Neuerungen des vorgelegten Papiers. Während die grundsätzliche Erfassung der Arbeitszeit festgelegt werden soll, wird über flexible Modelle diskutiert, die den Bedürfnissen von Unternehmen und Arbeitnehmern gerecht werden. Geprüft wird auch die Möglichkeit, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, um die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeitmodellen zu garantieren, – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei sollen die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden, wobei als Vollzeitarbeit dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunde gelten solle.
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Digitalisierung und KI in der Arbeitswelt
Für die steigenden Herausforderungen der Digitalisierung und der KI in der Arbeitswelt wolle man die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit diese sozialpartnerschaftlich gelöst werden. Hierzu werde man die Mitbestimmung weiterentwickeln und Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglichen. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Auch das Zugangsrecht der Gewerkschaften in den Betrieben soll um einen digitalen Zugang, der ihren analogen Rechten entspricht, ergänzt werden.
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Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz soll nicht nur klassische Gefahren am Arbeitsplatz abdecken, sondern auch verstärkt psychische Belastungen in den Fokus rücken. Präventionsmaßnahmen gegen Burnout und arbeitsbedingten Stress werden ausgebaut und Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten stärker zu berücksichtigen.
Unter der Überschrift „Rente, Alterssicherung, Reha, Sozialversicherungen und Selbstverwaltung“ lautet es, man werde die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen und deshalb das Rentenniveau absichern. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll auch künftig möglich bleiben. Gleichzeitig wolle man zusätzliche finanzielle Anreize schaffen, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wolle man mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente und setze dabei auf Freiwilligkeit. Arbeiten im Alter werde man schließlich mit einer Aktivrente attraktiv machen, d.h. wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten. Zur besseren Absicherung für das Alter sollen alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wobei andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, weiterhin möglich bleiben sollen. Schlussendlich werde man die Mütterrente vollenden mit drei Rentenpunkten für alle – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.
Wie schon im Sondierungspapier vorgesehen soll die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt durch gezielte Förderungsmaßnahmen verbessert werden und Menschen mit Behinderungen sollen zusätzliche Unterstützung erhalten, um die Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Zusammenfassung und Ausblick
Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Reformen der mutmaßlich neuen Großen Koalition zielen darauf ab, den Arbeitsmarkt zu modernisieren, die Tarifbindung zu stärken und die soziale Absicherung auszubauen. Gleichzeitig werden Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung und den schleppenden Bürokratieabbau. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird entscheidend dafür sein, wie sich der Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren entwickeln wird. Ob die avisierten Reformen hinreichend sind, dürfte mehr als fraglich sein.
Nachdem es im Nachgang zu den Verhandlungen einige verständliche Irritation ob der Wortwahl insbesondere des mutmaßlichen neuen Bundeskanzlern Friedrich Merz, insbesondere zum Mindestlohn sowie zur Einkommenssteuerminderung („nicht fix“) gegeben hat, bleibt nunmehr zunächst abzuwarten, ob die erforderliche Mitgliederbefragung der SPD-Mitglieder bis zum 29.4.2025 den Koalitionsvertrag billigt.











