Arbeitsrecht 2025 #04

BAG: Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis
1. Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten (Rn 10). 2. Der Beweis des ersten Anscheins greift […]
LAG Niedersachsen: Anspruch auf Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast
1. Die Beurteilung des Tatsachenvortrags als glaubhaft kann nicht ohne Berücksichtigung des Beklagtenvorbringens erfolgen. Erst wenn die Behauptungen der Parteien divergieren, ist es Aufgabe der Tatsachengerichte, sich nach den Vorgaben des § 286 Abs. 1 ZPO eine Überzeugung zu bilden, welche der tatsächlichen Behauptungen für wahr und welche für unwahr zu erachten sind. 2. § 3 Abs. 2 Nr. 1 […]
Terminvorschau BAG 04-2025
– BAG 7 ABR 28/24 – Wirksamkeit einer Betriebsratswahl – Betriebszugehörigkeit von sog. Matrix-Führungskräften Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Die Arbeitgeberin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und des Vertriebs von IT-Produkten. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung sind bei ihr fünf Organisationseinheiten als Betriebe festgelegt. Anfang Mai 2022 wurde im Betrieb Region Süd die […]
Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der (wohl) neuen Bundesregierung
I. Einleitung Die bevorstehende Legislaturperiode wird voraussichtlich von zahlreichen arbeitsrechtlichen Veränderungen geprägt sein. Mit der Vorlage des Sondierungspapiers sowie des bisherigen Koalitionspapiers der neuen Großen Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD zeichnen sich erste arbeitsrechtliche Weichenstellungen ab. Diese könnten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Bereits jetzt lässt sich erkennen, dass […]
BAG: Arbeitnehmerüberlassung und Konzernprivileg
Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 AÜG ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt worden ist (sog. Konzernprivileg). Die Konjunktion „und“ beschreibt ein alternatives Verhältnis der Merkmale Einstellung und Beschäftigung. Das Konzernprivileg ist […]

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