Beiträge von: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Gebührenrecht-Experte, Autor zahlreicher gebührenrechtlicher Fachbücher und Fachartikel. Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift AGS – Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport, aus der Beiträge der Rubrik Gebührenrecht stammen (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Norbert Schneider als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

Einziehung des Führerscheinformulars
Gestritten wird in der Rspr. um die Frage, ob die Einziehung des Führerscheinformulars zum Anfall der Nr. 4142 VV führt. Das AG Frankfurt hat diese Frage jetzt verneint.
Sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
Nach wie vor ist umstritten, ob eine Gerichtskostenermäßigung im Falle eines Anerkenntnisses nur dann eintritt, wenn auch die Kostenlast anerkannt wird oder ob auch ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast ausreicht. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München hat das Problem wieder deutlich gemacht.
Buchtipp: Das 1 x 1 des RVG
Die Abrechnung der eigenen Vergütung gehört zum täglichen Geschäft eines Rechtsanwalts. Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte kaum Kenntnisse des eigenen Vergütungsrechts haben und die Abrechnung weitgehend ihren Mitarbeitern überlassen. Die Autorin weist zu Recht darauf hin, dass dies nicht nur zu erheblichen Gebührenverlusten führen kann, sondern auch zu zeitraubenden Auseinandersetzungen und Diskussionen mit den Mandanten, die sich vermeiden lassen, wenn man von vornherein richtig arbeitet. Hier setzt das Werk an.
Verfahrenswert in Versorgungsausgleichsverfahren
Die Wertfestsetzung in Versorgungsausgleichssachen bereitet den Gerichten regelmäßig Probleme. Es kommt nur darauf an, wie viele Anrechte Gegenstand des Verfahrens waren; ob und wie darüber entschieden worden ist, ist unerheblich. Daher sind auch Anrechte zu berücksichtigen, über die verfahrensfehlerhaft keine Entscheidung getroffen worden ist.
Reisekostenerstattung beim AG Pinneberg
2018 hatte der BGH bestätigt, dass die Kosten eines nicht notwendigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk zu erstatten sind. Von Anfang an bestand Unklarheit, wie diese Rspr. in Pinneberg aufgrund der besonderen geographischen Verhältnisse umzusetzen ist. Das AG Pinneberg hat diese Frage nunmehr entschieden.
Keine gestaffelte Wertsetzung im Verwaltungsgerichtsverfahren
Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig, da weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren nach Zeitabschnitten erhoben werden. Die Unart vieler erstinstanzlicher Gerichte, dennoch gestaffelte Wertfestsetzungen vorzunehmen, lässt sich kaum ausrotten. Immer wieder müssen Beschwerdegerichte feststellen, dass solche gestaffelten Wertfestsetzungen unzulässig sind. Das OVG Bautzen hat dies jetzt auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…