Beiträge von: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Gebührenrecht-Experte, Autor zahlreicher gebührenrechtlicher Fachbücher und Fachartikel. Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift AGS – Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport, aus der Beiträge der Rubrik Gebührenrecht stammen (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Norbert Schneider als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

Niederschlagung von Sachverständigenkosten
Nimmt ein Gericht den an einen Sachverständigen erteilten Auftrag nicht zurück, nachdem sich die Parteien verglichen haben, sind die dadurch ausgelösten (Mehr-)Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen.
Zinserträge als wiederkehrende Leistungen
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie zukünftige Zinsen zu bewerten sind. Er wendet insoweit § 9 ZPO an und geht vom dreieinhalbfachen Jahreswert aus.
Gegenstandwert bei unbeschiedenen Hilfsanträgen
Strittig ist, ob unbeschiedene Hilfsanträge oder Hilfsaufrechnungen, die für den Streitwert der Gerichtsgebühren nach § 45 Abs. 1 GKG unberücksichtigt bleiben, wenigstens für die Anwaltsgebühren heranzuziehen sind. Das LAG Frankfurt lehnt dies ab.
Zuständigkeit im Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswerts
Wird eine Streitwertfestsetzung in fehlerhafter Besetzung beschlossen, bleibt die fehlerhafte Besetzung auch für die Abhilfeentscheidung zuständig. Wird dies missachtet, ist die Abhilfeentscheidung aufzuheben und die Sache an das Ausgangsgericht zurückzugeben.
Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit von mehr als 30 Mio. EUR
Der BGH hatte sich mit der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 RVG in einem Fall zu befassen, in dem mehrere Klägerinnen verschiedene Teilansprüche aus einem einheitlichen Vertrag (hier: Darlehnsvertrag) eingeklagt hatten. Der BGH hat eine Anhebung der Kappungsgrenze angenommen.
Zusätzliche Gebühr auch bei sog. gezieltem Schweigen
Mit dem OLG Karlsruhe hat jetzt ein weiteres Obergericht zu der Frage Stellung genommen, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann anfällt, wenn die Mitwirkung des Verteidigers darin besteht, dass er dem Mandanten zum Schweigen geraten hat.
Gegenstandswert im Verfahren der Rechtswegverweisung
Da in Beschwerdeverfahren der Rechtswegzuständigkeit keine wertabhängigen Gerichtsgebühren festgesetzt werden, bedarf es der gesonderten Festsetzung eines Gegenstandswerts. Das OVG Lüneburg hält einen Wert in Höhe eines Drittels der Hauptsache für angemessen.

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