Beiträge von: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Gebührenrecht-Experte, Autor zahlreicher gebührenrechtlicher Fachbücher und Fachartikel. Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift AGS – Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport, aus der Beiträge der Rubrik Gebührenrecht stammen (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Norbert Schneider als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr bei isoliertem Einklagen
Das LSG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Widerspruchsverfahren und dem (anschließenden) Klageverfahren auf Erstattung der Kosten für dieses Widerspruchsverfahren derselbe Gegenstand zugrunde liege und demzufolge unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 RVG eine hälftige Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV in Betracht komme. Das LSG hat dies zu Recht verneint.
Voraussetzungen für eine Gebührenerhöhung
Für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts ist bei der Vertretung mehrerer Mandanten von Bedeutung, ob sich seine Gebühr(en) ggf. deswegen nach Nr. 1008 VV erhöhen. Dazu hat das VG Bremen nach Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Stellung genommen.
Erst „beschränkter“, dann „voller“ Pflichtverteidiger
Wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten (nur) zur Wahrnehmung seiner Rechte bei einem Hafttermin oder auch in einem anderen Zusammenhang beigeordnet, ist die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten in Rspr. und Lit. umstritten. Die Rspr. hatte sich nun mit der Frage zu befassen, wie die Fälle zu behandeln sind, in denen der Rechtsanwalt zunächst nur „beschränkter“ Pflichtverteidiger war, später dann aber in vollem Umfang bestellt worden ist. Das AG Speyer und ihm folgend das LG Frankenthal waren von unterschiedlichen Angelegenheiten ausgegangen. Das OLG Zweibrücken hat abschließend anders entschieden.
Kostenauferlegung im JGG-Verfahren
Nicht selten übersteigen die Kosten eines Strafverfahrens die vom Gericht als Sanktion festgesetzte Geldstrafe um ein Vielfaches. Das ist insbesondere im JGG-Verfahren misslich. Daher sieht § 74 JGG vor, dass im JGG-Verfahren von der Auferlegung von Kosten und Auslagen auf den Jugendlichen abgesehen werden kann.
Erstattung der Reisekosten im Verwaltungsgerichtsprozess
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Kosten eines Anwalts, der zwar im Gerichtsbezirk niedergelassen ist, aber nicht am Gerichtsort ansässig ist, zu erstatten sind, und hat dies bejaht, da im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts uneingeschränkt zu erstatten sind.
Form der Erinnerung; Unterschriftserfordernis
Der BGH weist darauf hin, dass eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz nicht notwendig eine Originalunterschrift enthalten muss, wenn sich eindeutig und ohne Notwendigkeit einer Rückfrage oder Beweiserhebung ergibt, dass sie vom Erinnerungsführer herrührt und mit dessen Willen an das Gericht gelangt ist.
Vergütungspflichtiges Gutachten der Rechtsanwaltskammer
Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass ein Gutachten eines Mitglieds des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer dann nicht kostenlos zu erstatten ist, wenn es in dem Gutachten um die Frage geht, ob Anwaltsgebühren überhaupt dem Grunde nach entstanden waren.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…