Beiträge von: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider ist Gebührenrecht-Experte, Autor zahlreicher gebührenrechtlicher Fachbücher und Fachartikel. Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift AGS – Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport, aus der Beiträge der Rubrik Gebührenrecht stammen (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Norbert Schneider als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

Zuständiges Beschwerdegericht nach dem JVEG
In Verfahren nach dem JVEG entscheidet über die Beschwerde das nächsthöhere Gericht. Darüber, welches Gericht dies in Familiensachen ist, besteht in der Praxis häufig Unklarheit.
Streitwert einer Klage auf Feststellung der höchstzulässigen Miete (65 T 15/23)
Mit der Möglichkeit einer Klage auf Feststellung der höchstzulässigen Miete hat sich auch das Problem ergeben, wie der Streitwert in solchen Klageverfahren festzusetzen ist. Während das AG eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 S. 1 GKG angenommen hat, geht das LG vom dreieinhalbfachen Jahreswert des § 9 ZPO aus.
Maßgebliches Gebührenrecht für den Pflichtverteidiger
Zum Übergangsrecht 2020/2021 gibt es sehr wenige Entscheidungen, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung sehr klar und eindeutig gefasst ist. Auch die Frage der Anwendbarkeit des alten oder neuen Rechts auf den Pflichtverteidiger ist eindeutig geregelt. Von daher verwundert es, dass es erst einer Erinnerung bedurfte, um den Urkundsbeamten auf die richtige Fährte zu bringen.
Einziehung des Führerscheinformulars
Gestritten wird in der Rspr. um die Frage, ob die Einziehung des Führerscheinformulars zum Anfall der Nr. 4142 VV führt. Das AG Frankfurt hat diese Frage jetzt verneint.
Sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
Nach wie vor ist umstritten, ob eine Gerichtskostenermäßigung im Falle eines Anerkenntnisses nur dann eintritt, wenn auch die Kostenlast anerkannt wird oder ob auch ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast ausreicht. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München hat das Problem wieder deutlich gemacht.
Buchtipp: Das 1 x 1 des RVG
Die Abrechnung der eigenen Vergütung gehört zum täglichen Geschäft eines Rechtsanwalts. Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte kaum Kenntnisse des eigenen Vergütungsrechts haben und die Abrechnung weitgehend ihren Mitarbeitern überlassen. Die Autorin weist zu Recht darauf hin, dass dies nicht nur zu erheblichen Gebührenverlusten führen kann, sondern auch zu zeitraubenden Auseinandersetzungen und Diskussionen mit den Mandanten, die sich vermeiden lassen, wenn man von vornherein richtig arbeitet. Hier setzt das Werk an.
Verfahrenswert in Versorgungsausgleichsverfahren
Die Wertfestsetzung in Versorgungsausgleichssachen bereitet den Gerichten regelmäßig Probleme. Es kommt nur darauf an, wie viele Anrechte Gegenstand des Verfahrens waren; ob und wie darüber entschieden worden ist, ist unerheblich. Daher sind auch Anrechte zu berücksichtigen, über die verfahrensfehlerhaft keine Entscheidung getroffen worden ist.
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