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Warum Anwälte öfter fasten sollten

Das Frühjahr ist da. Nach den langen Wintermonaten ist es wunderbar, morgens das Fenster zu öffnen, frische Luft einzuatmen und den Tag mit einem guten Kaffee und leckeren Croissants zu beginnen. Also, grundsätzlich. Denn es gibt in dieser Zeit nicht wenige Menschen, die sich kulinarische Genüsse verkneifen, denn: sie fasten.


Fasten und Kanzlei? Es funktioniert!

Sie glauben, dass ein paar Fastentage Sie von der Kanzleiarbeit abhalten würden? Darauf kann man klassisch mit „Es kommt darauf an…“ antworten: Es kommt darauf an, wie Sie fasten.

Es gibt verschiedene Arten des Fastens: Neben dem Fasten aus streng religiösen Gründen (z.B. im Ramadan) gibt es viele Menschen, die regelmäßig vor Ostern „fasten“. Strenggenommen ist es bei den meisten allerdings kein echtes Fasten, sondern bloß ein temporärer Verzicht auf bestimmte Lebensmittel (z. B. Süßigkeiten oder Alkohol). Wer also nur auf den Keks zum Nachmittagskaffee verzichten muss, wird sich wohl getrost weiter den Akten widmen können. Wer allerdings richtig fastet, verzichtet nicht nur auf bestimmte feste Lebensmittel, sondern isst in einem längeren Zeitfenster gar nichts.

Dennoch sollen Ihre Mandate nicht unter dem Fasten leiden müssen. Und das müssen sie auch nicht! Seit Jahren besonders trendy, weil sehr einfach durchführbar, ist das sog. Intervallfasten, bei dem beispielsweise nur in einem Acht-Stunden-Fenster gegessen und den Rest des Tages (also 16 Stunden, die Nacht inklusive) gefastet wird. Das lässt sich sehr gut in den Alltag integrieren: einfach eine Mahlzeit streichen. Wer klassisch Fasten möchte, kann das Zeitfenster natürlich auch auf 36 Stunden oder mehrere Tage ausdehnen. Doch fangen Sie erstmal niedrigschwellig an: lassen Sie einen Tag lang Frühstück oder Abendessen weg.

Neben der Dauer des Fastens werden Intensität und Effektivität auch dadurch geprägt, wie streng man fastet. Heilfasten mit Wasser, Tee und klarer Gemüsebrühe ist wohl nur etwas für äußerst disziplinierte Menschen. Die etwas leichtere Variante ist das Saftfasten, bei dem auch frische Gemüsesäfte erlaubt sind.

Am Ende kann jeder für sich „seine“ Art zu Fasten finden; eine, die sich gut in den individuellen Alltag mit Aktenarbeit, Besprechungen, Gerichtsterminen und privaten Verpflichtungen integrieren lässt. Eigentlich gehört dazu hauptsächlich eine Eigenschaft, damit es klappt: Disziplin. Der Wille, es tatsächlich zu versuchen und nicht gleich beim ersten Bauchgrummeln einzuknicken.

Sie fragen sich: Wozu das Ganze? Nun, haben Sie es denn mal versucht? Nur einen Tag lang? Zugegeben, es ist ein kleiner Test Ihres Willens und Ihrer Disziplin, doch wer juristische Staatsexamina durchsteht, schafft es doch wohl auch, einen Tag zu fasten!

Und: Es lohnt sich.


Konzentration, Leichtigkeit, Ruhe – Über die Vorteile des Fastens für Anwälte

De facto bringt echtes Fasten viele anerkannte Vorteile mit sich, die besonders Anwälten zugutekommen, so beispielsweise

  • Klares Denken: Fasten wirkt auf Körper und Geist. Mit dem Verzicht auf Essen klinken Sie sich ein Stück weit aus. Bewusste Entschleunigung und Verzicht fördern die Sensibilität, schärfen die Sinne und klären den Geist.
  • Mehr Energie: Mittagstief? Beim Fasten Fehlanzeige! Im Gegenteil: der Körper erhält nach einigen Tagen einen echten Energieschub. Und das, obwohl er nichts isst.
  • Mehr Zeit: Einkauf, Essensplanung und -zubereitung entfallen während des Fastens. Hurra, mehr Zeit für die Akten!
  • Mehr Achtsamkeit: Der Blutdruck sinkt und der Herzschlag verlangsamt sich. Fasten beruhigt und fördert den achtsameren Umgang mit Ernährung – und sich selbst.
  • Fasten-Hoch: Marathonläufer kennen das runner’s high. Etwas Ähnliches passiert auch beim Fasten: Die Konzentration des Glückshormons Serotonin erhöht sich, was bei vielen Fastenden einen fast schon euphorischen Zustand und zugleich eine ausgeprägte Gelassenheit herbeiführt. Hinzu kommt ein Boost des Selbstbewusstseins, weil man es geschafft hat, stärker zu sein als Hungergefühl und Appetit. Mal ehrlich: Wann hat Ihre ReFa Sie zuletzt vor Euphorie strahlend erlebt?
  • Fettverbrennung: Nach 2-3 Fastentagen stellt sich der Stoffwechsel um. Wenn dem Körper keine Nahrung (insbesondere keine Kohlehydrate) mehr zugeführt wird und die körpereigenen Glykogenvorräte verbraucht sind, zieht er die Energie zum weiteren Überleben aus den eigenen Fettreserven. Dazu werden sog. Ketone produziert, die anstelle von Glukose vom Gehirn und anderen Organen genutzt werden. Dieser Zustand nennt sich Ketose. Jeder Gedanke verbrennt sozusagen Ihr Fett!
  • Zellerneuerung: Während des Fastens, nach etwa 16-24 Stunden, startet der Körper eine Art Selbstreinigungsprozess und beginnt damit, geschädigte und nicht mehr benötigte Zellen („Zellmüll“) abzubauen. Diese sog. Autophagie fördert die Zellerneuerung und reduziert Entzündungen.

Klares Denken, Zeitgewinn und gute Laune: Das sind definitiv Vorteile, von denen kein Anwalt genug bekommen kann. Versuchen Sie‘s doch einfach mal!


Tipps für gelingendes Fasten

Die folgenden Tipps erleichtern Ihnen den Einstieg ins Fasten:

Testen: Fangen Sie nicht gleich mit einer Woche Wasserfasten an, wenn Sie noch keine Erfahrungen mit Fasten haben. Klären Sie ggf. zunächst mit Ihrem Arzt oder Ärztin, dass keine Kontraindikationen vorliegen. Immerhin ist richtiges Fasten durchaus eine Herausforderung. Testen Sie sich langsam vor indem Sie erstmal eine Mahlzeit ausfallen lassen. Wenn Sie das schaffen, ist schon viel gewonnen!

Zeit nehmen: Viele legen das Fasten auf’s Wochenende oder in den Urlaub. Das ist gut, weil man in den ersten Tagen evtl. öfter friert oder müde ist. Wer aber meint, dass er das Ganze besser durchsteht, wenn er viel um die Ohren hat, kann es auch während der Arbeitswoche versuchen. Und: Mit Intervallfasten geht das problemlos.

Dranbleiben: Richtiges Fasten ist in den ersten 2-3 Tagen eine Achterbahnfahrt. Ohne Disziplin bricht man vorschnell ab. Die interessanten Wirkungen intensiven Fastens zeigen sich allerdings auch erst nach 2-3 Tagen — und dann lässt auch das Hungergefühl nach. Also: Durchhalten!

Nicht verunsichern lassen: Wem auch immer Sie von Ihrer Fastenidee erzählen, machen Sie sich auf Eines gefasst: Sie werden wenig Fans gewinnen. Die wenigsten Leute sind willens, auf ihre Gewohnheiten zu verzichten und dann auch noch so etwas Anstrengendes wie Fasten zu machen. Aber Sie sind anders. Also ziehen Sie es durch.

Wenige Obst-, viele Gemüsesäfte: Es mag lecker und einfach erscheinen, aber weder Apfelschorle noch Orangensaft sind Fastengetränke (zu viel Fruchtzucker!). Kaufen Sie als Ergänzung zu Wasser und Tee entweder Gemüsesäfte im Bio-Markt oder – noch besser – investieren sie 100 Euro in einen kleinen Entsafter und kreieren Sie sich Gemüsesäfte einfach selbst. Mit einer Packung Karotten, einer Orange und einem Stück Ingwer kann’s losgehen!

Kaffee: Strenge Fastenpäpste raten dazu, während des Fastens den Kaffee wegzulassen, weil viele Menschen süchtig danach
sind und beim Fasten gern der „Detox“-Gedanke betont wird. Wer aber auch nach dem Fasten nicht komplett auf Kaffee verzichten will, tut sich damit vermutlich mehr Schaden als Gutes. Immerhin bedeutet Kaffeeverzicht für Kaffeeliebhaber meist 1-2 Tage rasende Kopfschmerzen. Fasten ist aber ohnehin schon schwer genug. Und die morgendliche Tasse Kaffee am Schreibtisch sollten Sie sich wenigstens gönnen.

Trinken, Trinken, Trinken: Trinken Sie genug. Bestenfalls etwa 2-3 Liter. Und falls der Kreislauf doch mal einbricht: ein kleiner Löffel Honig wirkt Wunder.

 

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