In einem Interview hat die Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ulrike
Der Themenkomplex Geldwäsche, Geldwäschebekämpfung und Geldwäscheprävention ist seit Jahren omnipräsent in den deutschen und internationalen Medien. Geldwäsche stellt ein grenzüberschreitendes, weltweites Phänomen dar, das die Sicherheit unserer Gesellschaft und dieFinanzstabilität der Wirtschaft gefährdet. Medienberichten zufolge werden allein in Deutschland jährlich 100 Milliarden € „gewaschen“. Nicht selten werden auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare in der Berichtserstattung an den Pranger gestellt, weil sie es den Geldwäschern angeblich zu leicht machen. Doch trifft dieser Vorwurf auch zu?
Die Vizepräsidentin der BRAK, Ulrike
Ein weiterer Grund für Deutschlands Beliebtheit bei Geldwäschern sei, dass der deutsche Staat solvent und stabil sei. Geldwäscher müssten sich also nicht um den Verlust ihrer Güter durch staatliche Willkür sorgen, denn der Rechtsstaat schütze grds. das Erworbene vor dem ungerechtfertigten Zugriff Dritter und auch des Staates selbst.
Dass es in Deutschland aber an effektiven Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche fehle, bestreitet
Dass die Anwaltschaft hierbei oft in der Kritik steht, missfällt der BRAK-Vizepräsidentin. Bemängelt werde oft, dass die Meldezahlen der Anwaltschaft zu gering seien. Dies werde dann zum Anlass genommen, die Anwaltschaft unter Generalverdacht zu stellen. Dabei werde häufig übersehen, dass das GwG nur Anwendung finde, wenn die Kataloggeschäfte des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG tatsächlich einschlägig seien. Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berieten in derartigen Fällen mit erhöhtem Geldwäscherisiko allerdings überhaupt nicht oder allenfalls ein bis zweimal im Jahr. Insofern könne es denknotwendigerweise keine Meldeflut aus der Anwaltschaft geben. Sie selbst möchte zwar nicht ausschließen, dass sich in sehr seltenen Einzelfällen „mal ein schwarzes Schaf“ in die Anwaltschaft verirre. Ein systemisches Problem existiere allerdings keinesfalls.