Tatsache des Monats

Kein Schmerzensgeld wegen Angst vor Krebs

Eine Frau nahm über Jahre hinweg ein Medikament zur Blutdrucksenkung ein, welches den Wirkstoff Valsartan enthielt. Dieser wurde von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend” eingestuft, woraufhin der Hersteller im Jahr 2018 alle Chargen des Arzneimittels zurückrief. Die Patientin machte sich aufgrund dessen große Sorgen, an Krebs zu erkranken, auch wenn sich laut Europäischer Arzneimittelagentur das Lebenszeitkrebsrisiko durch die tägliche Einnahme der Höchstdosis über einen Zeitraum von sechs Jahren lediglich um 0,02 Prozent erhöhe. Die Frau verlangte dennoch ein Schmerzensgeld in Höhe von 21.500 €, da sie seit dem Rückruf des Medikaments unter der psychischen Belastung leide, an Krebs zu erkranken.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage ab.

Begründung

Das Oberlandesgericht Frankfurt begründete die Entscheidung damit, dass das allgemeine Risiko, im Verlauf des Lebens an Krebs zu erkranken, für Frauen in Deutschland bei 43,5 Prozent liege und eine Erhöhung um 0,02 Prozent somit nicht weiter ins Gewicht falle. Zudem sei die geringgradige Erhöhung nicht geeignet, die vorgebrachten psychischen Folgen auszulösen und somit auch kein Schmerzensgeld zu rechtfertigen.

 

Az. 13 U 69/22

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