Ein sehr wählerischer Hund soll beim Kläger im Gartenteich aus einem Schwarm von 40 Kois ausgerechnet die drei teuersten Zierfische im Wert von fast 18.000 EUR gefressen haben. Die Besitzer des Hundes - Bekannte des Klägers - meldeten den Schaden daraufhin der Hundehaftpflichtversicherung. Eine Übernahme des Schadens blieb jedoch aus, da die Zweifel an dem vorgebrachten Sachverhalt überwiegten.
Auch das Landgericht Coburg befand die Geschichte als unglaubwürdig. Es sei lebensfern, dass der Hund sich zielsicher die drei teuersten Kois geangelt haben solle. Hinzu kommt, dass der Fischhändler, von dem der Kläger die Kois bezogen haben wollte, erst die Geschichte des Klägers bestätigte, seine Aussage dann aber widerrief und erklärte, dass der Verkauf nie stattgefunden habe. Seine Begründung für die Falschaussage: Gefälligkeit für den Kläger in dem Wissen, dass der die Versicherung habe betrügen wollen.
(Landgericht Coburg, Urteil vom 11.12.2007 - 23 O 849/06 -)
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