Die Unionsfraktion fordert einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen. Zu diesem Zweck hat sie im November einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, der auch Strafverschärfungen beinhaltet. Impfnachweise hätten in der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen, heißt es in dem Gesetzesentwurf, denn für die Inhaber könnten sie zur Aufhebung von Beschränkungen führen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen (vgl. BT-Drucks 20/27).
Die zunehmende Relevanz der Impfnachweise habe dazu geführt, dass diese vermehrt gefälscht und in Umlauf gebracht würden. Dies gefährde die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie. Nach den bisher geltenden Straftatbeständen sei die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gegenüber anderen Urkundenfälschungen privilegiert. Urkundenfälschung könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Straftatbestände der §§ 277 ff. StGB, die die Fälschung von Gesundheitszeugnissen beträfen, sähen hingegen als Strafrahmen nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem oder zwei Jahren vor.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb Änderungen der §§ 277 bis 279 StGB vor. Die Privilegierung soll entfallen. Die Tatbestände sollen sich auch nicht mehr auf die Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften beschränken. Zudem sollen besonders schwere Fälle eingefügt werden. Nicht zuletzt schlägt der Entwurf vor, bei den §§ 278 und 279 StGB eine Versuchsstrafbarkeit einzuführen.
Ferner sollen besonders verwerfliche und in ihren Auswirkungen besonders gefährliche Urkundenfälschungen in Bezug auf Impfnachweise in den Kreis der Regelfälle für besonders schwere Urkundenfälschungen nach § 267 Abs. 3 StGB aufgenommen werden. Im Infektionsschutzgesetz sollen der Vorlage zufolge die Strafrahmen der §§ 74 Abs. 2 und 75a StGB moderat erhöht werden.
[Quelle: Bundestag]
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