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Bundesverfassungsgericht feiert 70. Geburtstag

Bundesverfassungsgericht feiert 70. Geburtstag

Am 28.9.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen runden Geburtstag gefeiert. Im September 1951 – vor 70 Jahren – wurde das höchste deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe in Anwesenheit von Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer mit einem Festakt feierlich eröffnet.

Das Gericht wurde nach den Erfahrungen der NS-Zeit gegründet, um über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu wachen. Das BVerfG ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Darum untersteht es auch – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident bzw. die Vizepräsidentin. Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht“.

Die Arbeitsbelastung des BVerfG ist mittlerweile sehr hoch. Jährlich gehen v.a. über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, wurden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden v.a. die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99 % der Verfahren.

Ausgerechnet im Jubiläumsjahr kann das Gericht seine Türen pandemiebedingt nicht für interessierte Besucher öffnen. Stattdessen hat das Gericht einen Weg gewählt, um einen virtuellen Zugang zu eröffnen: Auf seiner Webseite www.bundesverfassungsgericht.de finden sich u.a. mehrere Videos, auf denen die Bürger das Gericht von innen erleben können. Sie erfahren, wie Beschlüsse und Urteile vorbereitet werden, lernen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Richterinnen und Richter des Gerichts kennen und erhalten besondere Einblicke in die Räumlichkeiten des Gerichts in Karlsruhe. Auch werden ausgewählte Berichte von ARD und ZDF über bedeutende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten 70 Jahre präsentiert. Die Formate reichen von originalen Filmaufnahmen zur Gründung des Gerichts im Jahr 1951 bis zu einem aktuellen Beitrag über den Beschluss des Ersten Senats zum Klimaschutz im Jahre 2021. Alle Filme sind auch auf dem YouTube-Kanal des Bundesverfassungsgerichts zu sehen.

[Quelle: BVerfG]

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