Die Rechtsanwaltskammer Köln hat im August darauf aufmerksam gemacht, dass in letzter Zeit bundesweit wohl insb. an ältere Mitbürger Schreiben einer angeblichen Kölner Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“ mit der „Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses“ versandt worden sind. In diesen auf den ersten flüchtigen Blick durchaus professionell aufgemachten Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, Zahlungen zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen zu leisten; erst bei näherem Hinsehen wird klar, dass diese Zahlungen ins Ausland gehen sollen.
Die RAK Köln weist darauf hin, dass es diese Rechtsanwaltskanzlei unter der angegebenen Adresse nicht gibt. Die drei auf dem Briefbogen genannten angeblichen Rechtsanwälte „Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ seien keine zugelassenen Rechtsanwälte und auch nicht Mitglied der RAK Köln. Auch die Homepage „www.kanzlei-herzog-partner.com“ zeige nicht existente Rechtsanwälte und verfüge z.B. auch über kein Impressum.
Die Kammer hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet. Zudem weist sie darauf hin, dass jeder Bürger im offiziellen Rechtsanwaltsregister (www.rechtsanwaltsregister.org) nachprüfen kann, ob jemand, der sich als zugelassener Rechtsanwalt bezeichnet, auch Mitglied einer der regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ist und damit als Rechtsanwalt tätig sein darf. Dieses bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis werde sogar täglich von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern gepflegt.
[Quelle: RAK Köln]
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