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Neuregelungen im Juli

Neuregelungen im Juli

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe neuer bzw. geänderter Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Im Vordergrund stehen nach wie vor Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona-PandemieNovellen im Umwelt-, Verbraucher- und Finanzbereich. Die wichtigsten Neuregelungen sind nachstehend kurz zusammengefasst:

  • Schutz der öffentlichen GesundheitDie epidemische Lage von nationaler Tragweite ist über den 30. Juni hinaus verlängert worden; es ist die vierte Verlängerung seit März 2020. Damit gelten zunächst alle Regelungen weiter, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret pandemierelevante Verordnungen wie z.B. die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.
  • ImpfpriorisierungBereits am 7. Juni ist mit der geänderten Impf-VO des Bundesgesundheitsministeriums die Priorisierung für die Corona-Impfungen bundesweit aufgehoben worden. Zudem dürfen seither auch Betriebsärztinnen und -ärzte impfen. Die Bundesländer haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Priorisierung in Impfzentren aufrechtzuerhalten oder Impfangebote für bestimmte Gruppen zu machen, etwa für Kinder und Jugendliche.
  • Corona-TestsAufgrund von Betrugsverdachtsfällen in Corona-Teststellen ist die Coronavirus-Testverordnung angepasst worden. Die Teststellen werden nun stärker kontrolliert. Für die Bürger bleibt der Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests erhalten; sie können sich weiterhin mindestens einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten dafür erstattet der Bund.
  • Antragsfrist für die KurzarbeitDie Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30. September verlängert worden. Deshalb gilt zunächst weiterhin: Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grds. bei 30 %. Auch Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Zudem ist die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages, ausgeschlossen.
  • Homeoffice-PflichtSeit dem 1. Juli ist die Verpflichtung von Arbeitgebern, den Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, aufgehoben. Die Corona-ArbeitsschutzVO wurde entsprechend geändert. Bestehen bleiben jedoch die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Testangebot sowie zur Einhaltung der AHA+L-Regel.
  • Betriebliche MitbestimmungBereits am 18. Juni ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten erleichtern und den Schutz der daran beteiligten Arbeitnehmer stärken.
  • Kinder- und JugendschutzDas Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist am 10. Juni in Kraft getreten. Mit ihm werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Zudem sollen die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengleichheit für alle jungen Menschen gesichert bzw. hergestellt werden. Mit einer weiteren Neuregelung – dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – werden im Strafrecht die Strafrahmen der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornografie deutlich angehoben. Bereits die Grundtatbestände gelten jetzt als Verbrechen – d.h., es droht eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.
  • BaulandmobilisierungsgesetzDas Gesetz zur Baulandmobilisierung ist am 23. Juni in Kraft getreten. Mit ihm werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt, v.a. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen können jetzt leichter auf unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke zugreifen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Eingeführt wird auch eine neue Baugebietskategorie, das „Dörfliche Wohngebiet“.
  • UrheberrechtTeilweise in Kraft getreten ist eine umfassende Reform des Urheberrechts. Damit werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Anpassung des Urheberrechts an die modernen Erfordernisse des digitalen Zeitalters zum Ziel haben (die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – sog. DSM-Richtlinie – sowie die Online-SatCab-Richtlinie). Ein zentraler Aspekt der Reform ist, dass die Betreiber von Online-Plattformen, wie etwa Facebook oder Youtube, künftig direkt für die Verbreitung von Inhalten urheberrechtlich verantwortlich sind. Kreative, z.B. Musiker, Schauspieler und Autoren müssen an Lizenzeinnahmen beteiligt werden. Mit der Reform wird zudem ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Der zweite Teil der Reform, das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, wird zum 1. August in Kraft treten.
  • LebensmittelhandelBereits am 9. Juni in Kraft getreten ist eine EU-Regelung, die für faire Vertrags- und Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und dem Handel sorgen soll. Erzeuger von Agrar- und Fischereiprodukten sowie Lieferanten in der Lebensmittellieferkette sind aufgrund von Marktungleichgewichten häufig unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt; als meist kleinere Marktteilnehmer ist ihre Markmacht gering. Mit der neuen europäischen sog. UTP-Richtlinie soll deshalb in den Mitgliedstaaten ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen werden.
  • VerbraucherdarlehenDarlehensverträge müssen künftig beim Abschluss klare Widerrufsinformationen enthalten. Soweit Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig erfüllt werden, besteht ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens. Eine entsprechende Änderung des Verbraucherdarlehensrechts ist zum 15. Juni in Kraft getreten.
  • Neue Insolvenzsicherung in der ReisebrancheAm 1. Juli in Kraft getreten ist eine Neuregelung, die auf eine grundlegend strukturell neue Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht abzielt. Das bisherige Versicherungsmodell, das sich in der Thomas-Cook-Insolvenz als unzureichend erwiesen hat, wird durch ein Fondsmodell abgelöst. Der Fonds wird in der Rechtsform einer GmbH organisiert und durch die Reiseveranstalter finanziert; er ist künftig alleiniger Träger der Insolvenzsicherung.
  • Einweg-PlastikSeit dem 3. Juli sind viele Einwegplastikprodukte verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus Bioplastik. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen i.d.R. nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.
  • PfändungsfreigrenzenSeit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (vgl. (BGBl I S. 1099). Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt nun 1.259,99 €
  • Mehrwertsteuern für Online-EinkäufeSeit dem 1. Juli sind neue Mehrwertsteuervorschriften für Online-Einkäufe in Kraft. Sie sollen einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen gewährleisten und den grenzüberschreitenden elektronischen Handel vereinfachen. Beim Online-Kauf von Waren innerhalb oder außerhalb der EU ist der Mehrwertsteuersatz jetzt der gleiche wie für Waren, die im Heimatland erworben wurden. So wird sichergestellt, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet.
  • Gesetz gegen SteueroasenMit einem neuen Steueroasen-Abwehrgesetz soll künftig stärker gegen Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb vorgegangen werden. Mit den darin enthaltenen Abwehrmechanismen soll es Personen und Unternehmen erschwert werden, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf einer Liste der nicht kooperativen Steuergebiete (sog. schwarze Liste) geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Unterstützende Maßnahmen – wie etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen – sollen der Listung mehr Durchschlagskraft verleihen.
  • Bekämpfung von HasskriminalitätBereits am 28. Juni in Kraft getreten ist eine Änderung des Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes. Damit sollen u.a. die Meldewege zur Übermittelung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nutzerfreundlicher werden.

[Quelle: Bundesregierung]

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