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Lockerung der Corona-ArbeitsschutzVO ab 1. Juli

Lockerung der Corona-ArbeitsschutzVO ab 1. Juli

Da die Zahl der Corona-Neuinfektionen aktuell stark zurückgegangen ist, hat das Bundeskabinett im Juni Anpassungen bei der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Eine wichtige Änderung: Seit dem 1. Juli gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Allerdings können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig weiterhin das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.

Bei den in Präsenz arbeitenden Beschäftigten bleibt es dabei, dass ihnen der Arbeitgeber zwei wöchentliche Tests anbieten muss, es sei denn, der Schutz der Arbeitnehmer kann anderweitig sichergestellt werden, etwa durch den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Genesung von einer Covid-19-Erkrankung. Auch die folgenden Maßnahmen werden über den 1. Juli hinaus fortgeschrieben:

  • Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen,
  • Bildung von festen betrieblichen Arbeitsgruppen,
  • das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei unvermeidbarem Kontakt und
  • die Erstellung und Umsetzung von betrieblichen Hygienekonzepten.

Die Geltungsdauer der Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 10. September 2021 verlängert.

[Quelle: BMAS]

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