Anlässlich des diesjährigen „Equal Pay Day“ im März hat die EU-Kommission einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem in der EU ein weiterer Schritt auf das Ziel zugegangen werden soll, dass Frauen und Männer in allen Mitgliedstaaten gleiches Entgelt für gleiche Arbeit erhalten. Das Thema stellt eine der politischen Prioritäten von Präsidentin von der Leyen dar und enthält Maßnahmen insb. zur Lohntransparenz, darunter Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende, das Recht auf Informationen über das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichterstattungspflichten im Hinblick auf geschlechtsspezifisches Lohngefälle für große Unternehmen.
Der Vorschlag enthält auch die Instrumente, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte geltend machen können, und erleichtert den Zugang zur Justiz. Arbeitgebern soll es künftig nicht mehr gestattet sein, Arbeitsuchende nach ihrer früheren Vergütung zu fragen, und sie müssen auf Anfrage der Arbeitnehmer entgeltbezogene anonymisierte Daten zur Verfügung stellen. Zudem sollen Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung für Lohndiskriminierung haben.
Im Einzelnen sieht das Konzept der EU-Kommission folgende Maßnahmen vor:
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat die Initiative der EU-Kommission bereits begrüßt. Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärte dazu: „Das Entgeltgleichheitsgebot ist seit Jahrzehnten in ganz Europa weitestgehend ein Prinzip ohne Praxis geblieben. So auch in Deutschland. Die Rechtsdurchsetzung scheitert an der fehlenden Transparenz über die Kriterien der Entgeltfindung. Viele Frauen wissen nicht oder können nicht beweisen, dass sie für eine gleichwertige Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen.“ Der Vorschlag der Kommission sei jetzt ein ambitionierter Vorstoß, der zügig umgesetzt werden sollte.
[Quellen: EU-Kommission/djb]
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