Beitrag

BRAK veröffentlicht Wahlprüfsteine

BRAK veröffentlicht Wahlprüfsteine

Angesichts der im September anstehenden Bundestagswahl hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sog. Wahlprüfsteine veröffentlicht. Mit ihnen sollen aus Sicht der Anwaltschaft besonders wichtige Aspekte künftiger Rechtspolitik hervorgehoben worden. Die BRAK nennt folgende sechsWahlprüfsteine“:

  1. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht dient dem Vertrauensschutz des Mandatsverhältnisses. Diese darf nicht durch Offenbarungspflichten, insb. gegenüber den Steuer- und Datenschutzbehörden ausgehöhlt werden. Die Anwaltschaft, so die BRAK, lehnt derartige Mitwirkungspflichten, die Geheimnisse aus den Mandatsverhältnissen betreffen, ausdrücklich ab.
  2. Das Fremdbesitzverbot an Anwaltskanzleien und das Verbot der Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft darf nicht angetastet werden. Öffnungen jedweder Art tangieren die anwaltliche Unabhängigkeit und belasten das Mandatsverhältnis.
  3. Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist erforderlich. Die Anwaltschaft muss von Beginn an ausdrücklich und sachgerecht im Pakt berücksichtigt werden.
  4. Der Digitalisierungsprozess muss auch in der Justiz vorangetrieben werden. Er darf aber nicht den Zugang zum Recht durch einen verkürzten Rechtsschutz beschränken. Die Justiz muss in der Fläche präsent bleiben.
  5. Die in der 19. Legislaturperiode beschlossenen RVG-Änderungen sind nur ein Teilschritt, denn es bedarf noch struktureller RVG-Anpassungen. Die Anwaltschaft setzt sich für eine regelmäßige und angemessene Erhöhung der Anwaltsvergütung durch eine Indexierung (vergleichbar mit der Kopplung der Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung des Nominallohnindexes) ein. Eine Koppelung mit einer Erhöhung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird nachdrücklich abgelehnt.
  6. Die bewährten Versorgungswerke der Rechtsanwälte dürfen nicht angetastet werden. Neu zugelassene Anwälte müssen weiter in ihre Versorgungswerke eintreten können.

Neben diesen „Wahlprüfsteinen“ hat die BRAK in einer Pressemitteilung auch sog. Kernforderungen für die nächste Legislaturperiode erhoben. Diese zielen darauf ab, den Rechtsstaat zu stärken und zukunftssicher zu gestalten. Im Mittelpunkt auch dieser Forderungen stehen die Erneuerung des Paktes für den Rechtsstaat sowie die Digitalisierung in der Justiz. Auch gehe es darum, den Rechtsstaat für die Krise aufzustellen.

Das vollständige Papier zu den „Kernforderungen“ der BRAK kann unter https://brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2021/2021_08_05-kernforderungen-brak-fuer-20.-legislaturperiode.pdf eingesehen werden.

[Quelle: BRAK]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…