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Anstieg der Insolvenzzahlen vorhergesagt

Anstieg der Insolvenzzahlen vorhergesagt

Sowohl die Zahl der Unternehmensinsolvenzen als auch die Zahl der Privatinsolvenzen dürfte in diesem und im kommenden Jahr stärker ansteigen. Das prognostizieren Wirtschaftsdienstleister in ihren Statistiken für die zurückliegenden Monate und im Ausblick auf 2021 und 2022. Die Gründe dafür sind jedoch für die Unternehmens- und die Privatinsolvenzen unterschiedlich.

Bei den Unternehmensinsolvenzen wird der Grund für einen befürchteten Anstieg darin gesehen, dass im vergangenen Jahr – vorwiegend pandemiebedingt – außergewöhnlich geringe Insolvenzzahlen zu verzeichnen waren. Mit rund 16.000 Insolvenzen in Deutschland und 119.000 in Westeuropa lagen die Zahlen im Jahr 2020 so niedrig wie lange nicht. Die Ursachen dafür sieht der Wirtschaftsdienstleister Creditreform u.a. darin, dass die Pflicht zur Insolvenzanzeige aufgehoben wurde und eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für die notleidenden Firmen halfen, deren Liquidität zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Auch habe die Politik des „billigen Geldes“ der EZB eine wichtige Rolle gespielt, denn sie habe geholfen, „fiskalische Opfer“ zu vermeiden. Jedoch, so Creditreform, werden die Maßnahmen des Lockdowns und die rückläufige Wirtschaftsentwicklung im kommenden Jahr – zusammen mit dem Auslaufen der Hilfsmaßnahmen – wohl in ganz Westeuropa für einen Wiederanstieg der Insolvenzen bei den Unternehmen sorgen.

Bei den Privatinsolvenzen liegt der Fall etwas anders: Mit 56.324 Fällen lag die Zahl im Jahr 2020 rund 30.000 unter der des Vorjahres, welches bereits den niedrigsten Stand seit zehn Jahren markierte. Doch bereits im 1. Quartal 2021 ist die Anzahl wieder sprunghaft nach oben gegangen: allein in diesen drei Monaten verzeichnete der Wirtschaftsdienstleister Crifbürgel 31.821 Privatpleiten. Für Ende des Jahres 2021 rechnen seine Statistiker mit bis zu 110.000 PrivatinsolvenzenVerdoppelung im Vergleich zum vergangenen Jahr.

Hauptsächlich zwei Gründe nennen die Experten für ihre Annahme: Zum einen habe es einen gesetzgeberischen Effekt gegeben, zum anderen würden jetzt die Folgen der Corona-Pandemie sichtbar. Der erstgenannte Effekt beruhe offenbar darauf, dass viele Privatpersonen im vergangenen Jahr ihre Insolvenzanträge zurückgehalten hätten, um von einer Gesetzesreform zu profitieren. Danach würde den Betroffenen von Privatinsolvenzen jetzt schon nach drei Jahren – statt wie bisher erst nach sechs – eine Restschuldbefreiung ermöglicht. Da diese Verkürzung für viele Betroffene ein großer Vorteil sei, hätten die Antragssteller nur auf den entsprechenden Beschluss des Bundestages gewartet, erläuterte der Geschäftsführer von Crifbürgel anlässlich der Vorstellung seiner Statistik.

Nun aber würden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie durchschlagen. Diese sei nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich, z.B. durch Kurzarbeit, deutlich spürbar. Zudem werde die höhere Arbeitslosigkeit wieder zu mehr Privatinsolvenzen führen, da die betroffenen Verbraucher bei weiterhin hohen Kosten über weniger Geld verfügten. So bleibe den Menschen weniger Geld, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führe weniger Einkommen zunächst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz.

[Quellen: Creditreform/Crifbürgel]

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