Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem LG München I. Der Streitwert beträgt 50.000,00 EUR. Im Einverständnis mit dem Kläger beauftragt der Anwalt in München einen Terminsvertreter und handelt mit ihm ein Pauschalhonorar für die Terminsvertretung i. H. v. 500,00 EUR (netto) aus. Der Anwalt zahlt daraufhin an den Terminsvertreter die vereinbarten 500,00 EUR und stellt diese sodann dem Mandanten in Rechnung.
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