Quizfrage des Monats

Testen Sie Ihr Wissen: Was ist günstiger: Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Mandanten oder in eigenem Namen des Anwalts?

Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem LG München I. Der Streitwert beträgt 50.000,00 EUR. Im Einverständnis mit dem Kläger beauftragt der Anwalt in München einen Terminsvertreter und handelt mit ihm ein Pauschalhonorar für die Terminsvertretung i. H. v. 500,00 EUR (netto) aus. Der Anwalt zahlt daraufhin an den Terminsvertreter die vereinbarten 500,00 EUR und stellt diese sodann dem Mandanten in Rechnung.

 

Diese und mehr Fragen werden ausführlich in unserer RVG-Sprechstunde beantwortet

Das RVG wird Ihnen zukünftig keine Kopfschmerzen mehr bereiten: Sie können sich ab sofort auf die RVG Sprechstunde mit „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider und Gebührenexperten Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt verlassen.

Diesen Inhalt teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…