Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem LG München I. Der Streitwert beträgt 50.000,00 EUR. Im Einverständnis mit dem Kläger beauftragt der Anwalt in München einen Terminsvertreter und handelt mit ihm ein Pauschalhonorar für die Terminsvertretung i. H. v. 500,00 EUR (netto) aus. Der Anwalt zahlt daraufhin an den Terminsvertreter die vereinbarten 500,00 EUR und stellt diese sodann dem Mandanten in Rechnung.
Das RVG wird Ihnen zukünftig keine Kopfschmerzen mehr bereiten: Sie können sich ab sofort auf die „RVG Sprechstunde“ mit „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider und Gebührenexperten Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt verlassen.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 14:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 2. Dezember 2022 8:01
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