28.09.2023
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit der EU-Datenschutzrichtlinie und darf daher nicht mehr angewendet werden. Dies hat jetzt das BVerwG entschieden (BVerwG, Urt. v. 14.8.2023 – 6 C 6.22 [s. BVerwG PM Nr. 66/2023]). Zuvor hatten die Berliner Richter den EuGH angerufen und von ihm entscheidungserhebliche EU-rechtliche Fragestellungen klären lassen (vgl. dazu ZAP 2022, […]