07.08.2025
Die Vorschrift des § 107 Abs. 5 S. 2 OWiG ist im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte dahingehend auszulegen ist, dass die Aktenversendungspauschale für einen Ausdruck einer eigentlich elektronisch geführten Akte nur dann anfällt, wenn der Antragsteller (der Verteidiger) die Übersendung eines Papierauszuges ausdrücklich beantragt. AG Aschersleben, Beschl. v. 9.4.2025 – 6 OWi 31/25 I. Sachverhalt Gegen den Betroffenen […]






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