22.03.2023
1. Die Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann lediglich in Ausnahmefällen aus Gründen der Billigkeit über die Vollendung des 3. Lebensjahres hinaus erfolgen, was wegen dieses Ausnahmecharakters vom Unterhaltsberechtigten in vollem Umfange darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen ist. 2. Der Erwerbstätigenbonus von 1/10 ist vor Verminderung der Einkünfte um Kindesunterhalt und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten zu kürzen, d. h. letztendlich […]