10.10.2026
DNA-Blutentnahme: Zufallsfunde aus einer TÜ als Anordnungsgrundlage Die Überwachung und Aufzeichnung einer Telekommunikation ist bei einem gegen den Beschuldigten bestehenden Verdacht einer Straftat nach § 353b StGB nicht zulässig. Im Grundsatz können Zufallserkenntnisse, auch wenn sie keine bestimmten Straftaten i.S.d. § 479 Abs. 2 S. 1 StPO betreffen, als Spurenansatz verwertet werden. Dies gilt aber dann nicht, wenn die […]




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