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„Alles was drumherum passiert, dafür hat der Anwalt keine Zeit“

Psychosoziale Prozessbegleiter unterstützen Opfer von Straftaten, bereiten sie auf Gerichtsverhandlungen vor und fungieren darüber hinaus als hochqualifizierte Lotsen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Sie arbeiten eng mit Juristen zusammen, davon profitieren Anwälte bei der Mandatsführung enorm. Ein Gespräch über die herausfordernde Arbeit mit psychisch und körperlich kranken Menschen, weshalb eine Begleitung durchaus mehrere Jahre dauern kann und warum es wichtig ist, dass ein Anwalt weiß, wie er ein Grinsen des Mandanten einordnen muss.

Am 01.01.2017 trat das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) in Kraft. Silke Lorenz ist seit 2010 Prozessbegleiterin bei der Stiftung Opferhilfe in Niedersachsen.

Das Berufsbild ist mit anspruchsvollen Qualitätsstandards sowie Sozial- und Fachkompetenzen verknüpft. Täglich müssen die professionellen Kräfte mit verletzten, verängstigten oder medikamentenabhängigen Menschen umgehen, stützende Alltagskonzepte entwickeln und für den Kontakt mit dem Justizbetrieb stabilisieren.

Ist vielen Anwälten bewusst, inwiefern sie selbst von der Psychosozialen Prozessbegleitung profitieren?

Viele stellen sich darunter, etwas salopp gesagt, eine Art Händchenhalten vor, bei der man zuhört und mit teilnahmsvollem Blick mit dem Kopf nickt. Also dieses Etikett, das auch der Sozialarbeit häufig noch anhaftet: Das könne jeder und was bringe das im Einzelfall eigentlich? In den ganzen Jahren, in denen ich bisher Betroffene begleite, sehe ich tatsächlich, welche großen Vorteile Juristen angesichts dieses noch jungen gesetzlichen Instruments haben, aber die muss man eben kennen.

Welche Vorteile sind das?

Früher hat die Nebenklagevertretung dies alles allein gemacht, also Betroffene entsprechend auf eine Verhandlung vorzubereiten. Ich denke, dass ein Anwalt für so etwas überhaupt keine Zeit hat. Man muss auch wissen, wann die psychosoziale Prozessbegleitung ins Spiel kommt, meistens werden Opfer von Straftaten von der Polizei zu uns geschickt, denn die merken schnell, wenn familiär was im Argen liegt, was weit über die Tat hinausgeht. Es ist ja nicht allein die juristische Schiene, sondern auch die psychische Belastung, da brechen manchmal ganze Familiengefüge auseinander.

Ein Beispiel, bitte

Nehmen Sie den Fall des sexuellen Missbrauchs durch den Vater an einem Kind. Der Vater sitzt in U-Haft, dann fällt nicht einfach nur der Vater aus der Familie, sondern oft auch ein Einkommen. Die Frau zieht immer noch oft die Kinder groß, ist gerade aus dem Job oder hat nur einen Minijob – jetzt fehlen Einnahmen. Die Familie hat vielleicht noch Schulden, Geschwister sind vielleicht krank und leiden unter der Situation, fallen vielleicht in der Schule zurück.

Ein Anwalt hat keine Zeit, Schuldnerberatung und Sozialarbeit zu machen, an Beratungsinstitutionen zu vermitteln und freie Plätze in Beratungsstellen für Mandanten zu suchen. Und was ist mit dem Kind selbst? Braucht das schon Stabilisierung und Gespräche? Wie erklärt man die Situation der Schule? Wie ist das soziale Umfeld der Mutter, was ist mit Freunden und Verwandten?

Und nicht jede Person kommt gleich zugänglich mit ihnen ins Gespräch.

Viele haben Scheu, wir arbeiten ja auch mit Menschen, die schlimmste Erfahrungen hinter sich haben, missbrauchte Kinder, vergewaltigte Frauen, Männer, die geschlagen wurden und deshalb nicht mehr allein das Haus verlassen. Viele wissen nicht, dass und warum sie einen Anwalt sehr schnell brauchen und glauben, dass sie ihn nicht bezahlen können. Da setzen wir dann an und klären auf, es ist ein nebenklagefähiges Delikt, da können unter Umständen die Kosten übernommen werden. Man kann psychosoziale Prozessbegleitung schon früh beantragen, ich werde dann dem Betroffenen beigeordnet. Was viele Juristen auch nicht wissen: Beratung und Begleitung sind ein strikt getrenntes Paar. Ich weiß zwar, um welchen Tatvorwurf es geht, erfahre aber nichts zu genaueren Einzelheiten, bzw. den Tathergang oder Sachverhalt. Anders als der Anwalt bekomme ich keinen Einblick in seine Handakte oder die Ermittlungsakten. Details, Hintergründe und Zeithorizonte rund um die Tat erfahre ich erst dann, wenn ich mit der begleiteten Person im Gerichtssaal sitze und die Anklage verlesen wird.

Dabei dürfen die betreuten Personen nicht beeinflusst werden.

Natürlich darf der oder die Klientin während der Begleitung nicht beeinflusst werden, das ist gerade bei Kindern wichtig, aber schwer. Eine notwendige Traumatherapie beispielsweise soll noch nicht beginnen, weil man große Sorge hat, dass die Beeinflussung hierdurch so groß ist, dass alles verwässert ist. Ein wesentliches Merkmal der Prozessbegleitung ist ja, dass wir selbst mit den Klienten nicht über den Tathergang sprechen, unsere Arbeit muss sehr transparent für das Gericht sein. Ansonsten könnte uns die Verteidigung unterstellen, dass wird derart viel über den Hergang wissen, dass wir sicher mit dem Betroffenen darüber auch gesprochen haben.

Zudem verfolgt der Anwalt der Betroffenen auch eine bestimmte Strategie, da kann und will ich nicht gegenarbeiten. Es geht ja darum, die glaubwürdige, unbeeinflusste Aussage zu fördern, das Opfer zu stärken und begleitend notwendige Hilfestellungen zu geben. Dabei greifen wir auf ein sehr weit verzweigtes Netzwerk zurück, beispielsweise das Projekt „Pro Beweis“ der Gerichtsmedizin, aber auch auf Sachverständige und Gerichtspsychologen, Ärzte sowie Gesundheits- und Jugendämter.

Dabei dürfen die Betroffenen niemals den Eindruck gewinnen, dass über ihren Kopf hinweg entschieden wird.

Darauf zu achten, ist sehr wichtig, jeder Schritt wird gemeinsam besprochen. Und Anwälte erhalten dann auch wichtige Hinweise für das Verfahren. Es stellt sich dann heraus, dass sie vielleicht gar nicht wissen, dass die Mandantin den Sitzungssaal nicht erreichen kann, da sie schwerbehindert ist, Sprachschwierigkeiten hat oder aufgrund Alters schwerhörig ist. Mitunter nehmen die Personen auch starke Medikamente ein, reagieren ängstlich auf fremde Personen und Umgebungen, daher bereiten wir anhand von Skizzen und Bildmaterial schon den Besuch des Gerichtsgebäudes und des Sitzungssaals vor. Ich erinnere mich an eine Klientin, die zu grinsen begann, wenn ihr Fragen oder Gesprächsinhalte unangenehm waren oder sie peinlich berührten. Dass ein Anwalt und auch Richter so etwas im Vorfeld wissen, ist natürlich sehr wichtig, um es richtig einordnen zu können.

Wie bereiten Sie die Klienten auf die Gerichtsverhandlung vor?

Das beginnt mit Stabilisierungstechniken, Klienten haben beispielsweise einen Schmeichelstein oder ein Knetkissen in der Hand, ich sitze auch eng bei den Klienten, so dass diese auch etwas vor den Blicken der Angeklagten abgeschirmt sein können, auch wenn sie selbst natürlich gesehen werden müssen. Ich merke, wenn eine Pause gebraucht wird, weil die Klienten nicht durchhalten, manchmal greifen sie auch nach meiner Hand. In den Pausen kümmere ich mich, dass sie an die Luft kommen, rauchen können, die Toilette aufsuchen. Schwierig sind allerdings auch oft anwesende Angehörige und Freunde, die natürlich emotional sehr beteiligt sind, oft gibt es hysterische Reaktionen oder es bahnen sich Wutausbrüche an, die aufgefangen werden müssen.

Wie finden die Betroffenen rasch geeigneten juristischen Beistand?

Unser Netzwerk umfasst auch Kontakte zu Opferanwälten bzw. Strafverteidigern und Familienanwälten, die wir gut kennen und die spezialisiert und engagiert sind. Ich und meine Kollegin hier im Justizzentrum Göttingen machen das nun seit zwölf Jahren, da kennt man die Anwälte in der Region. Die Juristen wiederum wissen es zu schätzen, dass sie uns Mandanten schicken können, die aufgrund Krankheit oder psychischen Belastungen nicht für Anwaltsgespräche zugänglich sind. Das sind oft Menschen, die sich nicht gut konzentrieren oder klar denken können, die oft Schwierigkeiten haben, einem in die Augen zu schauen. Da ist selbst oft ein Anwalt überfordert, der glaubt, hier behutsam auf die Person eingehen zu können.

Wie läuft das genau ab, diese Beiordnung von Begleitern?

Beginn und Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung ist zu jedem Zeitpunkt eines strafrechtlichen Verfahrens möglich. Das kann auch bereits vor Erstattung einer Strafanzeige beginnen. In dem Moment, in dem klar ist, dass ein bedürftiges Opfer vorhanden ist, sich eine Gerichtsverhandlung abzeichnet, kann ich einen Antrag stellen, um beigeordnet zu werden. Das kann man über die Polizei einreichen, oder bei der Staatsanwaltschaft, die wird es dann weiterschicken zum Ermittlungsrichter, der dann eben entscheidet. Und dann bin ich schon im ersten Verfahrensabschnitt involviert und kann die begleitende Arbeit beginnen. Das kann auch schon mal kurz vor der Hauptverhandlung sein, eine Konstellation, die man am wenigsten mag. Wir sind geschult und rhetorisch gewandt, dass möglichst kurzfristig Vertrauensverhältnisse mit Klienten aufgebaut werden können. Wenige Minuten vor einer Verhandlung ist das allerdings doch sehr schwierig.

Wer vermittelt die Betroffenen an Sie?

Genaue Zahlen habe ich nicht, ich habe den Eindruck, es “drittelt” sich ein wenig. Sowohl die Polizei als auch Opferunterstützungseinrichtungen und eben Anwälte schicken fleißig Betroffene zu uns.

Wie zeitintensiv sind die einzelnen Fälle?

Der zeitliche Aufwand für individuelle Beratung und Begleitung kann schon weit auseinandergehen. Es kann sein, dass wir jemanden anderthalb Stunden sehen und dann nie wieder, andere wiederum begleite ich mehrere Jahre. Allein organisatorisch ist viel zu erledigen. Wir stellen Opferentschädigungsanträge, dann beginnen ggf. Traumatherapien. Wir suchen Kassentherapeuten, dann schließt sich vielleicht ein Insolvenzverfahren an. Einer meiner ersten Fälle war ein junges Mädchen, die Begleitung dauerte fast acht Jahre, ich hatte die Akte bereits geschlossen, begleite sie aber immer noch in Phasen, wenn Hilfe notwendig ist.

Drohen Gerichtstermine auch einmal zu scheitern?

Ich erinnere mich an einen ganz schweren Fall: Eine Klientin wurde als Kind missbraucht und fiel während ihrer Aussage in kindliche Verhaltensmuster, der Richter fragte dann zu einem bestimmten Punkt genauer nach, die Klientin verstand dies dann aber falsch, fasste es als Kritik auf und sagte, dass sie nun abhaue. Sie verließ dann fluchtartig den Sitzungssaal. Da muss man dann hinterher, den Vorfall aufarbeiten, stabilisieren und psychisch entlasten. Das haben wir in dem Fall auch hinbekommen, die Klientin hat ihre Aussage an einem zweiten Sitzungstag vollständig machen können.

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